12. Dezember 2019

Zweite Vertreterversammlung 2019

Vertreterversammlung in der Kammer am 29. November 2019
Foto: Katja Nolles-Lorscheider, Mainz

Die Vertreterversammlung hat auf ihrer letzten Sitzung 2019 den Haushaltsplan für 2020 sowie den Haushaltabschluss für 2018 genehmigt

Hauptthemen der Vertreterversammlung in der Landesgeschäftsstelle in Mainz am 29. November waren der Haushaltsabschluss 2018 sowie der Haushaltsplan 2020. Das höchste Gremium der berufsständischen Selbstverwaltung der rheinland-pfälzischen Architektenschaft entlastete Kammervorstand, Geschäftsführung und Rechnungsprüferinnen einstimmig. Der Haushalt 2018 schließt mit einem Volumen von 2,7 Millionen Euro und einem Überschuss in Höhe von 184.812 Euro ab. Die im Etat vorgesehene Rücklagenentnahme musste nicht in Anspruch genommen werden.

„Der Haushaltplan 2020 ist das Spiegelbild der tatsächlich zwingenden Betriebskosten und der berufspolitischen Zielsetzungen“, hob Vorstandsmitglied Hermann-Josef Ehrenberg hervor. Nach seiner ausführlichen Darstellung des Haushaltsentwurfs beschloss die Vertreterversammlung einstimmig den Haushalt für das kommende Jahr. Insgesamt beträgt das Haushaltsvolumen 2,97 Millionen Euro. Es berücksichtigt unter anderem die Kosten für das erforderliche Upgrade der Website, die Umsetzung der Netzwerkprofile sowie die Digitalisierung der Verwaltung. Der Jahresgrundbeitrag wurde für das Jahr 2020 auf 963 Euro festgesetzt, für angestellte Mitglieder und Beamte auf 240,75 Euro.

Intensiv diskutiert wurde die Erweiterung der Geschäftsstelle. Vizepräsidentin Edda Kurz stellte die geplante Aufstockung mittels einer Holzkonstruktion vor und erklärte die Vorteile gegenüber einer Stahlkonstruktion. Für die Vergabe der Planungsleistungen ist ein offener, auf Rheinland-Pfalz beschränkter Planungswettbewerb vorgesehen.

Präsident Gerold Reker erläuterte die Aktivitäten des Vorstandes und die Kammerarbeit im vergangenen Halbjahr. Er berichtete über die Sommerfachreise mit Ministerin Doris Ahnen, die Arbeit des Mobilen Planungs- und Gestaltungsbeirats Rheinland-Pfalz und die Bauhaus-Ausstellung „Strategien der Moderne“. Sehr erfreut zeigte er sich über den Erfolg der 20-seitigen Broschüre „Mehr Konzept – Orientierungshilfe zur Vergabe öffentlicher Grundstücke nach Konzeptqualität“, die nun bereits in die dritte Auflage geht.

Birgit Maack referierte über die EnEV-Stichprobenkontrolle, die das Land Rheinland-Pfalz auf die Architektenkammer und die Ingenieurkammer übertragen hat. Die Kammer führt nun Stichprobenkontrollen durch und prüft Energieausweise für Wohngebäude.

Die Kammergruppensprecher Bernhard von Oppeln und Christoph Arnold berichteten über die Verwendung der Sonderbudgets im Rahmen des Bauhaus 100-Jubiläums. Entstanden sind kreative und spannende Projekte: von Oppeln präsentierte die gelungene und sehr gut besuchte Vorstellung des Triadischen Balletts in der Krupp’schen Halle der Sayner Hütte in Bendorf, während Arnold die Tour des Pavillons „Raum für Baukultur“ von der Einweihung in Pirmasens über die Stationen Hauenstein und Unterhammer und zurück nach Primasens zur Kreativvitti-Messe nachzeichnete.

Über die Bayerische Architektenversorgung und die aktuelle Zinsentwicklung informierte Vizepräsident Frank Böhme. Sein Blick in die Zukunft fiel positiv aus: Nach dem Kurseinbruch 2018 lief es 2019 deutlich besser, die Kursverluste wurden bereits im Frühjahr wieder aufgeholt und die Reserven im Masterfond konnten erhöht werden.

Martin Riker, Leiter der Arbeitsgemeinschaft „Netzwerktool kleine Büros“, stellte den aktuellen Stand der Konzeption vor und erläuterte die Funktion des geplanten Netzwerktools. Die anwesenden selbstständigen Architekten, die noch kein Büroprofil angelegt haben, ermunterte er, dies nachzuholen.

Über das HOAI-Vertragsverletzungsverfahren informierte Rechtsanwalt Valentin Fett und beantwortete Fragen der Delegierten zu den praktischen Folgen des „HOAI-Urteils“ des Europäischen Gerichtshofes für die Architektenschaft. Außerdem setzte er die Vertreterversammlung über die neuen Schwellenwerte in Kenntnis, die ab dem 1. Januar 2020 gelten. Für Bauaufträge sinkt der Schwellenwert von 5.548.000 Euro auf 5.350.000 Euro; für Planungsleistungen liegt der Schwellenwert nun bei 214.000 Euro statt 221.000 Euro. Darüber hinaus erklärte Fett die zukünftige Möglichkeit der Nachprüfung von Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte in Rheinland-Pfalz.

Die nächste Vertreterversammlung findet am 20. März 2020 in der Alten Post in Pirmasens statt.

 

Archivbeitrag vom 12. Dezember 2019