Fachgebietsregister eingeführt - Gebühren angepasst
Satzungen sind in Kraft getreten
Im Vorstand der Bundesarchitektenkammer haben die Länderarchitektenkammern die bundesweite Einführung von Fachgebietsregistern beschlossen. Hintergrund war die BAK-Initiative „Generalist Plus“. Im Vordergrund steht hier der generalistische Anspruch des Berufstandes, den es zu erhalten galt. Ihm zur Seite gestellt wurden nun besondere Schwerpunktqualifikationen, die ergänzend in sogenannten „Registern“ dokumentiert werden. Die Eintragung soll dem Berufstand ermöglichen, bestimmte Schwerpunkte sichtbar zu machen, ähnlich einer Fachanwaltsbezeichnung bei Rechtsanwälten. Sämtliche Tätigkeiten können weiterhin auch ohne einen Registereintrag ausgeübt werden.
Am 24. März 2023 hatte die Vertreterversammlung nun in Pirmasens den vorletzten Schritt auf dem Weg Umsetzung dieses Beschlusses in Rheinland-Pfalz getan: Verabschiedet wurden die jeweiligen Satzungen. Mit der Genehmigung der Satzungen durch das Aufsicht führende Ministerium der Finanzen und der förmlichen Ausfertigung durch den Präsidenten am 24. Mai 2023 ist nun auch der letzte Schritt erfolgt. Ab sofort können Pflichtmitglieder der Kammer Anträge für folgende Fachgebietsregister stellen:
- Energieeffizienz (Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste, Weiterbildung zum Energieberater BAFA oder Äquivalent oder mit den genannten Punkten vergleichbare Weiterbildung – Details vgl. § 2 der Satzung)
- Fachpreisrichterin / Fachpreisrichter (Fortbildung oder Dozententätigkeit im Themenfeld, registerspezifische Berufspraxis und Referenzen – Details vgl. § 2 der Satzung)
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (Fortbildung SiGeKo oder RAB 30 C-Lehrgang oder vergleichbar, Berufspraxis und Referenzen – Details vgl. § 2 der Satzung)
- Vergabe- und Wettbewerbsbetreuung (Fortbildung im Themenfeld, Berufspraxis und Referenzen – Details vgl. § 2 der Satzung)
Die besondere Qualifikation muss jeweils nachgewiesen werden. Für alle Nachweise orientieren Sie sich bitte am Wortlaut der hier veröffentlichten vollständigen Satzungstexte.
Zum Antragsformular: MEHR
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