Sechs gute Gründe für die Mitgliedschaft bei der Architektenkammer Rheinland-Pfalz.
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1. Führen der
Berufsbezeichnung
Architekt/in, Innenarchitekt/in, Landschaftsarchitekt/in und Stadtplaner/in sind geschützte Berufsbezeichnungen, die nur von Personen verwendet werden können, die in die Architektenliste eingetragen sind.
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2. Erhalt der
Bauvorlageberechtigung
Mit der Eintragung in die Architektenliste erhält der (Hochbau-) Architekt die Bauvorlageberechtigung nach der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz § 64 Abs. 2 Nr.1, der Innenarchitekt das fachbezogene Bauvorlagerecht gemäss § 64 Abs. 2 Nr.3.
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3. Mitgliedschaft im
Versorgungswerk
Die berufsständische Versorgungseinrichtung bietet den Mitgliedern eine umfangreiche Altersversorgung sowie eine Berufsunfähigkeitsrente, Witwen- und Witwerrente, Halbwaisen- und Vollwaisenrente.
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4. Vergünstigte
Fortbildung
Durch ihre Mitgliedschaft haben Sie die Möglichkeit, kostenlos bzw. zu reduzierten Teilnahmegebühren an beruflichen Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.
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5. Individuelles
Beratungsangebot
Speziell für ihre Mitglieder bietet die Kammer ein breitgefächertes Beratungsangebot im Bereich Eintragungsverfahren, Seminare, Büroberatung, Beratung zum Thema Recht und Berufsordnung.
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6. Vertretung der berufsständ.
Interessen
Die Architektenkammer Rheinland-Pfalz vertritt die Interessen ihrer Mitglieder in Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit; über die Bundesarchitektenkammer auch im deutschen und europäischen Raum.