16. Juli 2009

§ 10 (3a)... nicht vergessen!

Vizepräsident Ernst Wolfgang Eichler spricht in der DAB Juliausgabe 2009 Klartext.

So richtig will kein Sektkorken knallen nach der Zustimmung des Bundesrates zur 6. HOAI-Novelle. 13 Jahre lang wurde politisch nicht - wie 1996 angekündigt - an inhaltlicher Verbesserung sondern vor allem an deren Abschaffung gearbeitet und um Erhalt gekämpft. Der Rauch über dem Feld hat sich verzogen; es gibt sie noch, die HOAI, und Leistungen für Neubau werden 10 Prozent besser honoriert. Aber mit seiner Entschließung hat der Bundesrat dem Gesetzgeber auch deutlich gemacht, dass Verbesserungen dringend notwendig sind. Vor dem Hintergrund stetig zunehmenden Bedarfs an Bauaufgaben im Bestand ist vor allem die Neuregelung zur Berücksichtigung anrechenbarer Substanz fragwürdig und schädlich.

Der neue § 35 sieht eine 20- bis 80%ige Erhöhung des Basishonorars vor. In der amtlichen Begründung wird dabei von einer vereinfachenden Bündelung der alten §§ 10 (3a) und 24 gesprochen und mathematischer Logik folgend ist somit immer von mehr als dem 1,2-fachen auszugehen, wenn vorhandene Substanz mitverarbeitet wird, denn am Mehraufwand für Planung und Bauleitung bei der Sanierung hat sich ja nichts geändert; Maßgaben für eine sinnvolle Einordnung bis hin zum 1,8-fachen Grundhonorar fehlen jedoch. Das macht die Sache eher schwerer.

Kammern, Verbände und öffentliche Auftraggeber sind gefordert, gemeinsam mit der Politik auf klare Regelungen hinzuarbeiten. Dazu bedarf es aber auch der Unterstützung aller Kollegen in Auftragnehmer-, wie Auftraggeberposition. Beide Seiten müssen versuchen, die neue Regelung mit Leben zu füllen, fair zu verhandeln und „modi vivendi“ zu finden bis ergänzende Anwendungsvorschriften mehr Sicherheit geben. Wenden wir § 35 HOAI vor dem Hintergrund seiner amtlichen Begründung korrekt an, bleibt §10 (3a) ganz einfach ... unvergessen!

Vizepräsident Ernst Wolfgang Eichler, Alzey
Archivbeitrag vom 16. Juli 2009