18. November 2009

Urheber?...unbekannt!

Vizepräsident Ernst Wolfgang Eichler spricht in der DAB-Novemberausgabe 2009 Klartext.

Architekten sind Generalisten am Bau; sie planen, koordinieren und überwachen das Projekt von der Ideenfindung bis zur Übergabe an den Bauherrn. Zumindest bei kleinen bis mittleren Projektgrößen trifft das sicher zu - der Urheber ist bekannt. Bei großen Vorhaben sieht es anders aus; die Zahl der Planungsbeteiligten und Fachspezialisten ist immens, der Bauherr bedient sich ergänzend einer Projektsteuerung und bei Baumaßnahmen des Bundes und des Landes sind dem freien Architekten noch beamtete Kollegen übergeordnet. Nach außen ist nur schwer erkennbar, wer geistiger Urheber des Werkes ist.

In Presseartikeln zu öffentlichen Projekten und Veranstaltungen sucht man meist vergeblich den Namen des Architekten und findet oftmals nur den des Baubetreuers oder Projektsteuerers, die beide starkes Interesse an Eigenwerbung haben. Dem ist gegenzusteuern, denn letztlich können Architekten ja nur mit eigenen abgeschlossenen Projekten ihre Kompetenz unter Beweis stellen. Das Land als Auftraggeber hat dabei einer Vorbildrolle gerecht zu werden und darauf zu achten, dass der geistige Urheber eines Entwurfes bei allen Anlässen, vom Spatenstich bis hin zur Einweihung, in angemessener Form eingebunden ist, in Presseveröffentlichungen und auch auf Projektfotos in Behördenfluren deutlich genannt wird. Allzu leicht könnten sonst Fehlschlüsse gezogen werden, und wer will sich schon mit fremden Federn schmücken?

Wer sich für historische Gebäude und Denkmäler interessiert, bringt leicht in Erfahrung, von welchem Baumeister verantwortlich gedacht und gezeichnet wurde; auch und gerade solches Wissen gehört zur Kultur einer Gesellschaft und muss gepflegt und erhalten werden. Wer es verschweigt, löscht aus ... und der Urheber bleibt unbekannt.

Vizepräsident Ernst Wolfgang Eichler, Alzey
Archivbeitrag vom 18. November 2009