Aktuelle Rechtsänderung in BauGB und LBauO

Jederzeit kostenfrei verfügbar. Informieren Sie sich in der Aufzeichnung unserer kostenfreien Veranstaltung über die Praxisfragen zum „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ (Bau-Turbo) und die Änderung der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz.

Termin:
01. Mai 2026 - 31. Dezember 2026

Datumsinfos:
on demand - jederzeit verfügbar

Referent:
Referententeam

Teilnehmergebühr:

kostenfrei

Veranstalter:
Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Hindenburgplatz 6 55118 Mainz


Der sogenannte Bau-Turbo hat neue Möglichkeiten ins Baugesetzbuch gebracht. Damit gibt es

  • für bestimmte Wohnungsbauvorhaben, die nach bisherigen Recht unzulässig gewesen wären, nun – wenn die Gemeinde zustimmt – eine Chance auf Genehmigung,
  • ohne dass ein Bebauungsplan aufgestellt oder geändert werden muss,
  • wobei die Gemeinden Bedingungen stellen können
  • und weitere Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Auch in der Landesbauordnung und den Technischen Baubestimmungen ist derzeit viel Bewegung. Der Landesgesetzgeber hat im September die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) und die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VVTB) geändert mit dem Ziel, vor allem das Bauen zu vereinfachen. Dies umfasst u.a. Änderungen bei den Abstandsflächen, beim Brandschutz, den notwendigen Stellplätzen und in den Verfahrensbestimmungen. Auch in die Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung (BauuntPrüfVO) wurde geändert.

Es referieren:

  • Marc Derichsweiler, Stv. Abteilungsleiter, Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
  • RA Stefan Lawall, externer Berater, Architektenkammer Rheinland-Pfalz

Zur Information:
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