Zum 28. Vergabetag am 9. September 2026 in Nieder-Olm begrüßte Edda Kurz, Vizepräsidentin der Architektenkammer, rund 230 Zuhörerinnen und Zuhörer. Zentrales Thema ihres Redebeitrags war der für den 9. September von der Europäischen Kommission angekündigte Entwurf des neuen europäischen Rechtsrahmens für das Vergaberecht. Dieser könnte die Grundlage unseres nationalen Vergaberechts entscheidend verändern und einen Paradigmenwechsel darstellen. Sie forderte dazu auf, im anstehenden Prozess des Gesetzgebungsverfahrens für die angemessene Berücksichtigung der Besonderheiten von Planen und Bauen zu werben. Staatssekretärin Simone Schneider, Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima, betonte in ihrem Leitreferat die Notwendigkeit des Bürokratieabbaus und das Ziel eines modernen, einfachen Vergaberechts für Rheinland-Pfalz mit guten Regeln, guter Beschaffung und professionellen Strukturen. Zur Bündelung von Prozessen sollen zentrale Vergabestellen gefördert werden.
Bernd Düsterdiek, Beigeordneter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, präsentierte in seinem Vortrag eine vergaberechtliche Einordnung aus kommunaler Perspektive. Er ging insbesondere auf das Vergabebeschleunigungs gesetz ein und betonte, dass eine gemeinsame Planungs- und Bauvergabe eher befürwortet würde, diese aber eingeschränkt wäre. Die Abweichung vom Losgrundsatz wäre zwar „erlaubt“, jedoch sehr reglementiert. Dies ginge an der kommunalen Vergabe vorbei.
Im Anschluss befasste sich Dr. Jan Peter Müller, Fachanwalt für Vergaberecht, mit öffentlicher Beschaffung als Hebel für Klimaschutz und thematisierte dabei die Auswirkungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes. Er verwies darauf, dass nachhaltige Vergabe vor allem als strategische Vergabe zu verstehen sei. Vergaberecht sei nur „der Weg der Beschaffung“. Beschaffung setze bereits bei der Bedarfsermittlung und Markterkundung ein und beeinflusse ein komplettes Vergabeverfahren.
Den Abschluss des Vormittags übernahm Fachanwalt Dr. Sönke Anders mit einem Vortrag zur Prüfung und Wertung ungewöhnlich niedriger Angebote.
Nach der Mittagspause wurde der Wettbewerb als Vergabeinstrument vorgestellt. Christiane Kreis (Stadtplanung Stadt Bingen), Soner Diken (Gebäudewirtschaft Stadt Bingen) und Architekt Christoph Unger (Unger Ritter Architekten, Frankfurt/Main) erläuterten dazu aus verschiedenen Perspektiven ihr gelungenes gemeinsames Projekt „Familienzentrum Bingen Bingerbrück“.
Hendrik Beiersdorf, Vorsitzender 2. Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima, referierte im Anschluss zu aktuellen Rechtsprechungen der Vergabekammer.
Mit seinem Vortrag „Generalplaner/Generalunternehmer vs. losweise Vergabe – Möglichkeiten, Nutzen, Konsequenzen“ schloss Sachverständiger Ulrich Welter den diesjährigen Vergabetag. Welter nahm in seiner Präsentation Stellung zum ausdrücklichen Gebot der Losvergabe als geltendem Grundsatz und der Notwendigkeit guter Begründung bei Abweichungen.
Moderiert wurde die von der Architektenkammer gemeinsam mit der Ingenieurkammer, dem Städtetag, dem Landkreistag sowie dem Gemeinde- und Städtebund veranstaltete Tagung dieses Jahr von Moritz Petry, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz.