Nutzen Sie staatliche Förderungen

Fortbildung lohnt sich. Fortbildung wird gefördert.

Förderprogramm QualiScheck

Das Förderprogramm QualiScheck wurde von der rheinland-pfälzischen Landesregierung und des Europäischen Sozialfonds konzipiert, um rheinland-pfälzische Angestellte bei ihrer berufsbezogenen Weiterbildung zu unterstützen und damit einen Beitrag zum Ziel des lebenslangen Lernens zu leisten. Gefördert werden 60% der entstehenden Weiterbildungskosten auch für Angestellte in Mutterschutz, Eltern- oder Pflegezeit mit gültigem Arbeitsvertrag. Die maximale Förderhöhe beträgt 1.500 € pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr der Kostenerstattung. Die meisten angestellten "Normalverdiener" können einen Qualischeck beantragen. Wichtig: Ihr Antrag muss spätestens einen Monat vor Beginn der Weiterbildung beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung vollständig eingegangen sein. Eine Anmeldung zur Weiterbildungsmaßnahme ist erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids zulässig.

Alle Infos rund um die Antragstellung, sowie einen Vorab-Check ob Sie förderfähig sind finden Sie unter folgendem Link: MEHR

 

Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung

Das Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung wurde von der rheinland-pfälzischen Landesregierung und des Europäischen Sozialfondswurde konzipiert, um rheinland-pfälzische Selbständige, Einzelunternehmer/innen und Erwerbstätige in privatrechtlichen Unternehmen bei ihrer berufsbezogenen Weiterbildung zu unterstützen und damit einen Beitrag zum Ziel des lebenslangen Lernens zu leisten. Gefördert werden bis zu 60% der entstehenden Weiterbildungskosten. Die maximale Förderhöhe beträgt 1.500 € pro Teilnehmer und 30.000 € pro Unternehmen je Kalenderjahr. Wichtig: Der Antrag auf Förderung wird von dem jeweiligen Unternehmen gestellt und muss spätestens einen Monat vor Beginn der Weiterbildung beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung vollständig eingegangen sein. Eine Anmeldung zur Weiterbildungsmaßnahme ist erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids zulässig.

Alle Infos rund um die Antragstellung, sowie einen Vorab-Check ob Sie förderfähig sind finden Sie unter folgendem Link: MEHR

 

Bildungsfreistellung

Angestellte in Rheinland-Pfalz haben einen Anspruch auf Bildungsfreistellung, auch als Bildungsurlaub bekannt, um sich fortzubilden. Dieser Anspruch beläuft sich bei einer Arbeitswoche von fünf Tagen auf zehn Arbeitstage für den Zeitraum von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren. Mehrtägige Fortbildungen der Architektenkammer Rheinland-Pfalz, wie beispielsweise Sachverständigenlehrgänge, sind anerkannt. Leider sind ein- oder zweitägigen Seminare laut dem Bildungsfreistellungsgesetz nicht anerkennungsfähig: Eine Fortbildungsmaßnahme muss mindestens eine Länge von 18 Unterrichtseinheiten aufweisen.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: MEHR

 

Aus- und Weiterbildungskredit RLP

Selbstständige Architekten in Rheinland-Pfalz können über ihre Hausbank bei der ISB einen Aus- und Weiterbildungskredit beantragen. Fördervoraussetzungen sind entweder die Beschäftigung von Auszubildenden, die Schaffung eines Ausbildungsverbundes oder die Fachliche Qualifizierung durch Weiterbildung. D.h. das Förderprogramm kann beispielsweise für die Fortbildung der Mitarbeiter, aber auch des Inhabers genutzt werden. Außerdem werden u.a. dazu benötigte Betriebsmittel- und Investitionskosten, wie z.B. die Anschaffung von Soft- und Hardware, gefördert. Kreditbeträge von 5 T € bis 2 Mio € sind möglich.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: MEHR