Seminar:
26089
Termin:
16. Dezember 2026 09:00 Uhr
- 17:00
Uhr
Referent:
Dipl.-Ing. Stefan Horschler, Architekt, Hannover
Teilnehmergebühr:
159,- Mitglieder / 219,- Gäste
Veranstalter:
Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Hindenburgplatz 6
55118 Mainz
Mit dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung wurde vereinbart, das Gebäudeenergiegesetz zu modifizieren (konkret im Eckpunktepapier vom 24.2.2026: Das Heizungsgesetz wird abgeschafft. Die bürokratischen und kleinteiligen Regelungen der mit der Novelle 2023 eingefügten §§ 71 – 71p sowie der § 72 des GEG werden gestrichen.). Seit Mai 2026 liegt ein Referentenentwurf zu einem neuen „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden“ vor.
Mit diesem Gesetz ergeben sich zahlreiche Neuerungen sowohl im Anforderungsniveau für den Einbau von Heizungen, neue Nachrüstungsregelungen für Nichtwohngebäude, Änderungen in der Ableitung des einzuhaltenden Jahres-Primärenergiebedarfs aber auch in der Bewertung durch die neue DIN/TS 18599 : 2025-10 aber auch die DIN 4108-2 : 2026-05 bis hin zu Regelungen zur Ermittlung von Treibhausemissionen für zu errichtende Gebäude ab 2028 für zu errichtende Gebäude der öffentlichen Hand und ab 2030 für alle zu errichtenden Gebäude mit Einbezug der Materialität und von Komponenten.
Im Seminar werden folgende Inhalte behandelt (auf Basis des zum Zeitpunkt bekannten Gesetzesstand):
- Übersicht zu den Anforderungen für zu errichtende Gebäude
- Änderung der Referenztechnik
- Umstellung der Primärenergiefaktoren auf fp,tot
inklusive Erneuerbare Energien-Anteil
- Abschaffung der §§ 71 und 72 zur Berücksichtigung Erneuerbarer Energien
- Pflicht zur Gebäudeautomation in NWG bereits ab 70 kW
- Neuerungen der DIN 4108-2 im Hinblick auf den sommerlichen Wärmeschutz
- Änderung für das Bauen im Bestand insbesondere beim Einbau neuer Heizungen
- Nachrüstungen für Nichtwohngebäude
- Beispielhafte Neuerungen zur DIN/TS 18599
- Ausblick auf die Treibhausbilanz nach DIN SPEC 91606

