Partnerschaften, Nachfolgeregelung und Unternehmensbewertung

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Die Übergabe eines Architekturbüros sollte frühzeitig geplant werden. Ist der geeignete Nachfolger gefunden, sind viele rechtliche und wirtschaftliche Punkte zu klären und zu verhandeln. Scheidet der bisherige Inhaber aus oder bleibt er? Steht eine Direktübergabe oder eine Partnerschaft an? Was ist der Wert des Unternehmens?

Seminar:
26071

Termin:
28. Oktober 2026 09:00 Uhr - 17:00 Uhr

Referent:
Hansjörg Selinger, Architekt und Wirtschaftsingenieur, Rottweil

Teilnehmergebühr:

159,- / 219,- Gäste

Veranstalter:
Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Hindenburgplatz 6 55118 Mainz

Erfolgreiche Bürofortführungen und Büronachfolgen sind planbar

Für Architekten und Ingenieure jeglicher Berufsgruppe dürfte das Thema der Partnerschaften, der Nachfolgeregelung und der Unternehmensbewertung von Bedeutung sein, denn es betrifft sowohl Inhaberinnen und Inhaber von Architektur- und Ingenieurbüros als auch die nachrückende Generation von Existenzgründer:innen, Absolvent:innen, Mitarbeitenden und Selbstständigen, die in ein bestehendes Büro einsteigen oder dieses übernehmen wollen.

Folgende Situationen können anstehen:

  • Vorbereitung der Partnerschaft, Einleitung der Büronachfolge, Planung der Bürofortführung
  • Partnerschaft und/oder Direktübergabe mit/ohne Rechtsformwechsel
  • Übergabe / Übernahme des Büros (Einzelunternehmen, GbR, PartG, PartGmbB, GmbH)
  • Der Erwerb eines Büros, der Erwerb von Gesellschaftsanteilen, Übertragung (Einbringung, Verkauf)
  • Steuerlich: Begünstigter Veräußerungsgewinn nach §16 und §34 EStG, Gewinnverteilungsabrede
  • Gesellschaftererweiterung, Gesellschafterwechsel
  • Neugründung einer gemeinsamen Gesellschaft mit / ohne Übertragung des/der bisherigen Einzelunternehmen, oder "Identitätswahrender Rechtsformwechsel" von GbR zur PartGmbB oder nur Rechtsformvariante von PartG zur PartGmbB
  • Bürofusion, Büroauflösung
  • Auszahlung eines Partners, Abfindung eines Partners, Aufnahme eines Partners
  • Übernahme von Rechten und Pflichten, Haftungsfragen
  • Rechtliche wirtschaftliche und steuerrechtliche Gesichtspunkte


Grundsätzlich ist zu klären, ob das Büro übergabefähig ist.

Scheidet der bisherige Inhaber aus oder bleibt er? Ist die bisherige Inhaberin Allein- oder Mitgesellschafter? Steht eine Direktübergabe oder eine Partnerschaft an - ggf. mit späterer Übergabe. Gibt es einen Nachfolger/Nachfolgerin (interne Lösung // externe Lösung)? Welche gesellschaftsrechtliche Basis besteht? Welche soll es zukünftig sein?

Es ergeben sich ganz unterschiedliche Zeithorizonte. Namenserhalt, Rechtsform und zukünftige Firmierung sind unter gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen auszuleuchten. Die Abwicklung der mit dem bisherigen Büroinhaber/Büroinhaberin abgeschlossenen sowie noch nicht beendeten Beauftragungen ist darüber hinaus zu klären.

Übergabe/Übernahme eines Unternehmens (Einzelunternehmen, Personen-, Kapitalgesellschaft), Übertragung von Gesellschaftsanteilen, Aufnahme/Einstieg eines Gesellschafter-Anwärters durch Einbringung oder Kauf, Haftung beim Einstieg in ein Unternehmen und die damit in Verbindung stehenden Haftungsfragen sind zu erörtern.

Im weiteren zentralen Fokus steht der Unternehmenswert.

Daher muss eine Antwort auf die Frage gefunden werden, ob es diesen überhaupt gibt? Falls ja, welcher Kaufpreis scheint angemessen zu sein? Wie hat man den „gerechten“ Wert ermittelt? Ist dieser in der neuen Konstellation rückführbar? Steuerliche Aspekte? Finanzierung?

Das Seminar soll Ihnen hierzu einen Einblick geben - auch in Schnittstelle zu Steuerberater, Rechtsanwalt und Versicherer. Darüber hinaus soll das Verfahren einer Unternehmensbewertung verdeutlicht werden, einschließlich der relevanten Wertbestandteile eines Architektur- und Ingenieurbüros und welche Daten selbst vorbereitet werden können.

Fortbildung lohnt sich, Fortbildung wird gefördert!

Bis 4 Wochen vor Seminarbeginn bis zu 60% der Teilnahmegebühren sparen!
Wie das geht? Mit dem Förderprogramm QualiScheck (für Angestellte) oder Betriebliche Weiterbildung (für Selbständige)! Detaillierte Informationen zu den Fördermaßnahmen finden Sie hier MEHR

Zur Information:
Mit der Anmeldung zu diesem Seminar erklären Sie sich bereit, dass wir Ihre Teilnehmerdaten elektronisch weiterverarbeiten. Anders kann eine Teilnahme an dem Seminar leider nicht gewährleistet werden. Hier können Sie unseren Hinweis zur Datenverarbeitung gem. § 13 DS GVO einsehen: MEHR
 

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Fortbildungspunkte

Architektur – Innenarchitektur – Landschaftsarchitektur – Stadtplanung