19. Juli 2013

Der lange Weg zur neuen HOAI 2013

Die HOAI-Novelle 2009 hatte zwar zu einer moderaten Anpassung der Tafelwerte geführt, inhaltlich aber viele Fragen offen gelassen. Hier greift die aktuelle Novelle ein. Ein Interview mit Kammerpräsident Gerold Reker. Er hatte sich immer wieder nachdrücklich für die neue Novelle eingesetzt.

Herr Reker, der Bundesrat hat am 7. Juni 2013 der HOAI zugestimmt. Man hört, die Zustimmung habe zuletzt an einem seidenen Faden gehangen.

Reker: Das ist richtig. Bis zur Sitzung des Bundesrates war offen, ob eine Mehrheit für die HOAI zustande kommt. Mit 35 Ja-Stimmen wurde der HOAI mit der erdenkbar knappsten Mehrheit zugestimmt. Hintergrund war der Umstand, dass der Bundeswirtschaftsminister die sogenannten Beratungsleistungen entgegen seiner Zusage und entgegen der Beschlussfassung des Bundesrates von 2009 nicht wieder in den verbindlichen Bereich der HOAI zurückgeholt hatte. Des Weiteren ist das knappe Abstimmungsergebnis auf die Bedenken einzelner Bundesländer in Hinsicht auf die Erhöhung der Honorare und befürchtete Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte zurückzuführen. Es ist nachvollziehbar, dass sich die Ingenieure wegen der Aussparung der Beratungsleistungen aus dem verbindlichen Teil düpiert fühlten.

Ich habe als Präsident der Architektenkammer Rheinland-Pfalz das Anliegen der Ingenieure zunächst unterstützt. Allerdings zeichnete sich ab, dass ein Bestehen auf der Rückholung der Beratungsleistungen die Verabschiedung der HOAI in dieser Legislaturperiode gefährdet hätte. Deshalb habe ich in intensiven Gesprächen mit der für die HOAI federführend zuständigen Wirtschaftsministerin Eveline Lemke sowie mit dem Bau- und Finanzminister Dr. Carsten Kühl auf die Akzeptanz der Bundesratsvorlage hingewirkt. Wir freuen uns, dass mit der Zustimmung aus Rheinland-Pfalz die Verabschiedung gelungen ist.

Welche wesentlichen Änderungen bringt die HOAI?

Reker: Die Leistungsbilder wurden baufachlich überarbeitet und dem heutigen Stand der Technik in den Planungsprozessen angepasst.

Beim Bauen im Bestand ist die technisch oder gestalterisch mitverarbeitete Bausubstanz, nach deren Streichung durch die HOAI 2009, in die HOAI 2013 wieder aufgenommen worden. Auch wenn die Regelung durchaus hätte optimiert werden können, sind wir froh darüber, dass dieser Honorarparameter, der die anrechenbaren Kosten erhöht, wieder aufgenommen wurde. Neben der Berücksichtigung der technisch oder gestalterisch mitzuverarbeitenden Bausubstanz ist ein Umbauzuschlag von 20 bis 33 Prozent des Honorars möglich.

Auch die Honorare haben sich geändert?

Reker: Die Anpassung der Tafelwerte setzt sich tatsächlich aus dem Ausgleich für die Mehrleistungen in den jeweiligen Leistungsbildern, den seit 1996 anzusetzenden Kostensteigerungsparametern und der Erhöhung der Honorare zusammen.

Nachdem die HOAI 2009 nach 13 Jahren eine lineare Erhöhung der Honorare um 10 Prozent brachte, war sowohl auf Auftraggeberseite als auch bei den Architekten und Ingenieuren klar, dass eine Honoraranpassung erfolgen müsse, um den Planungsberufen eine verbesserte wirtschaftliche Grundlage zu schaffen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hatte deshalb ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Notwendigkeit einer Honoraranpassung bestätigte. Die Anpassung auf der Basis des eingeholten Gutachtens erfolgt in der HOAI 2013 nicht linear über alle Leistungsbilder, sondern abgestimmt auf das jeweilige Leistungsbild.

Muss man nicht überrascht sein, dass in Zeiten leerer öffentlicher Kassen die Honorare von Architekten und Ingenieuren erhöht werden?

Reker: Nein, es ist zum einen darauf hinzuweisen, dass die HOAI nicht nur für öffentliche Auftraggeber, sondern gleichermaßen für alle Auftraggeber von Architekten und Ingenieuren gilt. Wenn man die Honorarerhöhung anspricht, darf man nicht vergessen, dass mit der Aktualisierung der Honorarhöhen auch neue Grundleistungen hinzugekommen sind, die einen beträchtlichen Mehraufwand verursachen. Die HOAI erhöht nicht nur das Honorar, sondern sie schafft neue Gegenleistungen, die die planenden Berufe zu erfüllen haben.

Was ist an Grundleistungen neu hinzugekommen?

Reker: Da ist zunächst die an sich nie zweifelhafte Verpflichtung des Berufsstandes zur Kostenkontrolle zu erwähnen. So ist sowohl im Leistungsbild der Architekten und Innenarchitekten als auch im Leistungsbild der Freianlagenplaner in den Leistungsphasen 2 und 6 als Grundleistung eine Kostenkontrolle vorgesehen. Ebenfalls in der Leistungsphase 2 und 3 ist die Erstellung eines Planungs- und Bauablaufterminplanes geregelt. Die HOAI 2013 überträgt damit weitere Aufgaben im Bereich des Kosten- und Terminmanagements auf die Architekten. Was das Terminmanagement angeht, müssen die Planer rechtzeitig auf die Einschaltung der Fachplaner drängen. Ohne Fachplaner ist eine belastbare Terminplanung nicht möglich.

Des Weiteren ist hervorzuheben, dass im Rahmen der Vergabe von Bauaufträgen erhebliche Mehrleistungen auf den Berufsstand zukommen. Fast könnte man sagen, dass in diesem Bereich klassische Bauherrenaufgaben auf die Freien Berufe übertragen worden sind. Architekten haben in Zukunft nicht nur die Vergabe der von Ihnen geplanten und ausgeschriebenen Bauleistungen vorzubereiten, sondern auch die der Fachplaner zu koordinieren. Ihnen obliegt es auch, das gesamte Vergabeverfahren zu dokumentieren. Erwähnenswert ist, dass in den Leistungsphasen 1-3 jeweils eine Dokumentation der Ergebnisse der jeweiligen Leistungsphase gefordert wird. Positiv an den Änderungen der Leistungsbilder ist, dass in der Leistungsphase 9 das Überwachen der Mängelbeseitigung als Grundleistung gestrichen wurde. Die HOAI 2013 macht daraus jetzt eine Besondere Leistung.

Ab wann ist die neue HOAI 2013 anzuwenden?

Reker: Mit Ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt ist die HOAI 2013 auf alle Verträge, die nach diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden anzuwenden. Nach der Zustimmung des Bundesrates im Juni und der Veröffentlichung am 16. Juli trat die HOAI unmittelbar in Kraft.

Was wünschen Sie der neuen HOAI?

Reker: Akzeptanz, sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite, dann hat sich der Einsatz gelohnt.

Das Interview führte Kerstin Mindermann.

Abstimmungsergebnis HOAI 2013:
910. Sitzung des Bundesrates am 7. Juni 2013

Erforderliche absolute Mehrheit: 35 von 69 Stimmen

Zustimmung insg. 35

  • Baden-Württemberg 6
  • Bayern 6
  • Hessen 5
  • Niedersachsen 6
  • Rheinland-Pfalz 4
  • Sachsen 4
  • Sachsen-Anhalt 4

Keine Zustimmung insg. 34

  • Berlin 4
  • Brandenburg 4
  • Bremen 3
  • Hamburg 3
  • Mecklenburg-Vorpommern 3
  • Nordrhein-Westfalen 6
  • Saarland 3
  • Schleswig-Holstein 4
  • Thüringen 4

     

Archivbeitrag vom 19. Juli 2013