Vom Gebäudeenergiegesetz (GEG) zum
Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) – Anwendung in der Praxis

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Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) löst das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab mit neuen Regeln für Energieeffizienz, Heizungen, Sanierung und Neubau. Das Seminar beleuchtet mit einem Blick in den Markt und aus den politischen Vorgaben heraus, warum der Gesetzgeber umstellt, welche Systematik dahintersteht und wie sich Aufgaben, Nachweise und Anforderungen für die Beratung und die Baupraxis verändern. Und wie diese Änderungen im Kontext der Klimaschutzanforderungen im Gebäudesektor einzuordnen sind.

Seminar:
26077

Termin:
11. November 2026 14:00 Uhr - 17:15 Uhr

Referent:
Dipl.-Phys. Klaus Lambrecht, Rottenburg

Teilnehmergebühr:

100,- Mitglieder / 149,- Gäste

Veranstalter:
Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Hindenburgplatz 6 55118 Mainz


Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) löst das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab mit neuen Regeln für Energieeffizienz, Heizungen, Sanierung und Neubau.

Die Änderungen im GModG treten sukzessive in Kraft: Die neuen Anforderungen an die Heizungen und die Nutzungspflicht für erneuerbare Energien sind bereits in Kraft. Ab 1.1.2027 erfolgt der Umstieg auf Gesamtprimärenergiebedarf, neue Energieausweise, neue Effizienzklassen, Berücksichtigung von Photovoltaik, Sanierungspflichten für gut ein Viertel des gesamten NWG-Bestands, neue Referenzgebäude, neue DIN/TS 18599, um nur einige Neuerungen zu nennen. Ab 2028 werden neue öffentliche Gebäude als Nullemissionsgebäude zu errichten sein, ab 2030 dann alle Neubauten. Die Brennstoffversorgung muss ab 2029 sukzessive auf Biokraftstoffe oder Wasserstoff umgestellt werden. Zum Schutz von Mietern werden dafür detaillierte Regeln mit umfangreichen Ausnahmen erlassen.

Wir beleuchten mit einem Blick in den Markt und aus den politischen Vorgaben heraus, warum der Gesetzgeber umstellt, welche Systematik dahintersteht und wie sich Aufgaben, Nachweise und Anforderungen für die Beratung und die Baupraxis verändern. Und wie wir diese Änderungen im Kontext der Klimaschutzanforderungen im Gebäudesektor einzuordnen haben.

Im Seminar erfahren Sie, welche Auswirkung das GModG auf die Praxis hat und wir können Ihre konkreten Fragen besprechen.

Inhalte:

  • Fortführung des GEG zum GModG – Aufzeigen der Unterschiede
  • Umsetzung der EU Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden EBPD
  • vom Niedrigstenergiegebäude zum Nullemissionsgebäude als Anforderungsniveau
  • Renovierungsanforderungen an bestehende Nichtwohngebäude
  • Nutzungspflicht für erneuerbare Energien und Berücksichtigung Strom aus erneuerbaren Energien
  • Fortschreibung der 65%-Erneuerbare-Energien Anforderung bei Heizungen – Erfüllungsoptionen und Nachweisführung mit Anforderungen an die Brennstoffe
  • Berücksichtigung von Gebäude- und Wärmenetzen
  • Fristenregelungen, Ausnahmen und Verknüpfung mit der Wärmeplanung – wann greift was?
  • obligatorischer Energieberatungen, Gebäudemodernisierungspässe, Sanierungspflichten
  • Änderungen bei Mieterschutz, Bußgeldvorschriften, im Vollzug und für Schornsteinfeger
  • neue Nachweisverfahren (Gesamtprimärenergiebedarf), Effizienzklassen und Energieausweise
  • das neue baubare Referenzgebäude
  • Nachweisverfahren nach DIN V 18599, Übergang zur DIN/TS 18599
  • Navigationshilfen und FAQs, Fragerunde

Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit 4 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude),  4 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude)
und 4 Unterrichtseinheiten (Energieaudit DIN 16247/Contracting (BAFA)) angerechnet. 

Fortbildung lohnt sich, Fortbildung wird gefördert!

Bis 4 Wochen vor Seminarbeginn bis zu 60% der Teilnahmegebühren sparen!
Wie das geht? Mit dem Förderprogramm QualiScheck (für Angestellte) oder Betriebliche Weiterbildung (für Selbständige)! Detaillierte Informationen zu den Fördermaßnahmen finden Sie hier MEHR

Zur Information:
Mit der Anmeldung zu diesem Seminar erklären Sie sich bereit, dass wir Ihre Teilnehmerdaten elektronisch weiterverarbeiten. Anders kann leider eine Teilnahme an dem Seminar nicht gewährleistet werden. Hier können Sie die unseren Hinweis zur Datenverarbeitung gem. § 13 DS GVO einsehen: MEHR
 

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Fortbildungspunkte

Architektur – Innenarchitektur – Stadtplanung