Vom Gebäudeenergiegesetz (GEG) zum
Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) – aktueller Stand und Auswirkung auf die Praxis

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Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) soll das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen und die Regeln für Energieeffizienz, Sanierung und Förderung an die EU Gebäuderichtlinie EPBD anpassen. Im Seminar erfahren Sie, was der aktuelle Stand zum GModG ist und können Ihre konkreten Fragen zu anstehenden Projekten besprechen.

Seminar:
26077

Termin:
11. November 2026 14:00 Uhr - 17:15 Uhr

Referent:
Dipl.-Phys. Klaus Lambrecht, Rottenburg

Teilnehmergebühr:

100,- Mitglieder / 149,- Gäste

Veranstalter:
Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Hindenburgplatz 6 55118 Mainz


Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) soll das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen und die Regeln für Energieeffizienz, Sanierung und Förderung an die EU Gebäuderichtlinie EPBD anpassen.

Wir beleuchten mit einem Blick in den Markt und aus den politischen Vorgaben heraus, warum der Gesetzgeber umstellt, welche Systematik dahintersteht und wie sich Aufgaben, Nachweise und Anforderungen für die Beratung verändern. Und wie wir diese Änderungen im Kontext der Klimaschutzanforderungen im Gebäudesektor einzuordnen haben.

Welche Fortschreibungen im GModG anstehen, wird im Seminar aufgezeigt: Umstieg auf Gesamtprimärenergiebedarf, Anforderungen an die Heizungen, neue Energieausweise, neue Effizienzklassen, Nutzungspflicht für erneuerbare Energien, Berücksichtigung von Photovoltaik, Sanierungspflichten für NWG, neue Referenzgebäude, neue DIN/TS 18599, um nur einige Neuerungen zu nennen. Im Seminar erfahren Sie, was der aktuelle Stand zum GModG ist und können Ihre konkreten Fragen zu anstehenden Projekten besprechen.

Inhalte:

  • aktueller Stand der Fortführung des GEG zum GModG – Aufzeigen der Unterschiede
  • Umsetzung der EU Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden EBPD
  • vom Niedrigstenergiegebäude zum Nullemissionsgebäude als Anforderungsniveau
  • Renovierungsanforderungen an bestehende Nichtwohngebäude
  • Nutzungspflicht für erneuerbare Energien und Berücksichtigung Strom aus erneuerbaren Energien
  • Fortschreibung der 65%-Erneuerbare-Energien Anforderung – Erfüllungsoptionen und Nachweisführung
  • Berücksichtigung von Gebäude- und Wärmenetzen
  • Fristenregelungen, Ausnahmen und Verknüpfung mit der Wärmeplanung – wann greift was?
  • obligatorischer Energieberatungen, Gebäudemodernisierungspässe, Sanierungspflichten
  • Änderungen bei Bußgeldvorschriften, im Vollzug und für Schornsteinfeger
  • neue Nachweisverfahren (Gesamtprimärenergiebedarf), Effizienzklassen und Energieausweise
  • das neue Referenzgebäude
  • Nachweisverfahren nach DIN V 18599, Übergang zur DIN/TS 18599
  • aktueller Stand der Novelle zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) 2026
  • Navigationshilfen und FAQs, Fragerunde

Fortbildung lohnt sich, Fortbildung wird gefördert!

Bis 4 Wochen vor Seminarbeginn bis zu 60% der Teilnahmegebühren sparen!
Wie das geht? Mit dem Förderprogramm QualiScheck (für Angestellte) oder Betriebliche Weiterbildung (für Selbständige)! Detaillierte Informationen zu den Fördermaßnahmen finden Sie hier MEHR

Zur Information:
Mit der Anmeldung zu diesem Seminar erklären Sie sich bereit, dass wir Ihre Teilnehmerdaten elektronisch weiterverarbeiten. Anders kann leider eine Teilnahme an dem Seminar nicht gewährleistet werden. Hier können Sie die unseren Hinweis zur Datenverarbeitung gem. § 13 DS GVO einsehen: MEHR
 

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Fortbildungspunkte

Architektur – Innenarchitektur – Stadtplanung