Baudurchführung in der Landschaftsarchitektur: Abnahme und
Mängelhaftung bei Pflanzen

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Bei Abnahme und Gewährleistung stellen die Regelungen der DIN 18916 für Pflanzarbeiten die Baubeteiligten immer wieder vor erhebliche praktische und rechtliche Probleme.

Seminar:
26014

Termin:
28. Februar 2026 09:00 Uhr - 17:00 Uhr

Referententeam:
Dipl.-Ing. Uwe Fischer, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner, Eching | Arndt Kresin, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Stuttgart

Teilnehmergebühr:

159,- € / 219,- € Gäste

Veranstalter:
Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Hindenburgplatz 6 55118 Mainz


Im Spannungsfeld zwischen Bauherrn und ausführenden Unternehmen ist es Aufgabe des Landschaftsarchitekten, den Bauablauf zu überwachen mit dem Ziel, ein mangelfreies und funktionstaugliches Werk herbeizuführen.

Das Seminar behandelt wesentliche Problemfälle bei der Abnahme und Mängelhaftung von Pflanzleistungen. Anhand konkreter Fallbeispiele werden diese Problemfälle aus fachlicher und juristischer Sicht besprochen.

Dies sind

  • Maßnahmen und Kontrolle der Landschaftsarchitekt*innen bei der Anlieferung von Pflanzen, bei der Pflanzung selbst sowie bei der Abnahme und nach Mängelbeseitigung
  • Mängelrechte vor Abnahme
  • Gegenstand und Abgrenzung von Fertigstellungs-, Entwicklungs- und Unterhaltungspflege
  • Aufklärungspflichten und Rechtsfolgen bei Verzicht auf die Fertigstellungspflege in Bezug auf Abnahmereife, Haftung
  • Gefahrentragung, Schutz der Leistung vor Zerstörung, höhere Gewalt
  • Mängelrechte und Gewährleistungsfristen

Zugleich werden Haftungsfallen für die Landschaftsarchitekt*innen erläutert und Lösungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung des rechtlichen Hintergrunds, in der Hauptsache des VOB/B-Vertrags, aufgezeigt.

Im Anschluss an das Seminar kennen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Besonderheiten der Mängelhaftung, Abnahme und Gewährleistung bei Pflanzleistungen nach DIN 18916 sowohl aus fachlicher als auch aus rechtlicher Sicht. Zugleich frischt das Seminar die Kenntnisse zur VOB/B und zum gesetzlichen Baurecht auf und stellt die aktuelle Baurechtsprechung zu diesem Thema vor.

Bei dem Seminar handelt es sich um eine Veranstaltung im Rahmen der fünfteiligen Seminarreihe „Baudurchführung in der Landschaftsarchitektur“. Die Seminarreihe richtet sich sowohl an Berufsneulinge als auch an berufserfahrene Landschaftsarchitekt*innen. Der Besuch der weiteren Teile der Seminarreihe ist keine Teilnahmevoraussetzung.

Fortbildung lohnt sich, Fortbildung wird gefördert!

Bis 4 Wochen vor Seminarbeginn bis zu 60% der Teilnahmegebühren sparen!
Wie das geht? Mit dem Förderprogramm QualiScheck (für Angestellte) oder Betriebliche Weiterbildung (für Selbständige)! Detaillierte Informationen zu den Fördermaßnahmen finden Sie hier MEHR

Zur Information:
Mit der Anmeldung zu diesem Seminar erklären Sie sich bereit, dass wir Ihre Teilnehmerdaten elektronisch weiterverarbeiten. Anders kann eine Teilnahme an dem Seminar leider nicht gewährleistet werden. Hier können Sie unseren Hinweis zur Datenverarbeitung gem. § 13 DS GVO einsehen: MEHR
 

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