Juniormitgliedschaft

Viele Absolventinnen und Absolventen wollen sofort beruflich durchstarten. Der Berufseinstieg kann ab sofort direkt nach Hochschulabschluss mit dem Beitritt zur Architektenkammer Rheinland-Pfalz verbunden werden. Die Novellierung des rheinland-pfälzischen Architektengesetzes (§ 7a ArchG) vom 2. Juli 2022 macht es möglich!

Warum Juniormitglied werden?

Juniormitglieder kommen in den Genuss sämtlicher Services und Dienstleistungen der Architektenkammer Rheinland-Pfalz. Zunächst erhalten sie eine rechtssichere Auskunft über die Eintragungsfähigkeit Ihres Hochschulabschlusses. Außerdem stehen ihnen die Beratungsdienste wie beispielsweise die Rechtsberatung zur Verfügung. Zudem bekommen sie das Deutsche Architektenblatt (DAB) und können sich so umfangreich über aktuelle Belange und Entwicklungen im und um den Berufsstand informieren. Auch das spezifische Weiter- und Fortbildungsangebot der Kammer steht ihnen offen. Darüber hinaus erhalten sie das aktive und passive Wahlrecht, können somit an den Kammerwahlen teilnehmen und sogar selbst kandidieren.

Wer kann Juniormitglied werden?

Die Eintragung in die Liste der Juniormitglieder ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

Es besteht ein Wohnsitz oder eine berufliche Niederlassung in Rheinland-Pfalz oder der Beruf wird hier ganz oder teilweise ausgeübt, es wurde ein mindestens achtsemestriges Studium der Fachrichtung Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung erfolgreich abgeschlossen und die zweijährige berufspraktische Tätigkeit in dieser Fachrichtung wurde begonnen.

Die Juniormitgliedschaft ist zeitlich auf die berufspraktische Tätigkeit begrenzt und endet mit der Eintragung in die Architektenliste. Der Wechsel in die Architektenliste sollte in der Regel spätestens nach viereinhalb Jahren erfolgen, andernfalls droht die Streichung aus der Juniorarchitektenliste. Mit dem Wechsel erhält das ehemalige Juniormitglied dann auch die Berechtigung zur Führung der jeweiligen Berufsbezeichnung – Architektin/Architekt, Innenarchitektin/Innenarchitekt, Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt bzw. Stadtplanerin oder Stadtplaner und – abhängig von der Fachrichtung – auch eine Bauvorlageberechtigung.

Was kostet eine Juniormitgliedschaft?

Für die Juniormitgliedschaft fällt neben der Eintragungsgebühr ein Mitgliedsbeitrag von aktuell 75 EUR pro Jahr an. Bitte zahlen Sie die Eintragungsgebühren als Kostenvorschuss ein.

Hinweis Architektenversorgung

Zum 01.09.2023 ist der geänderte Staatsvertrag zwischen Bayern u. Rheinland-Pfalz über die Zugehörigkeit der Architektinnen und Architekten, Innenarchitektinnen und Innenarchitekten, Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten sowie Stadtplanerinnen und Stadtplaner des Landes Rheinland-Pfalz zur Bayerischen Architektenversorgung in Kraft getreten. Mit dem Inkrafttreten des Staatsvertrags wird mit Eintragung in die Liste der Juniormitglieder zugleich auch die Mitgliedschaft im Versorgungswerk begründet, so wie dies bereits bei den in der Architektenliste eingetragenen Mitgliedern der Architektenkammer der Fall ist. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie in den FAQ der Bayerischen Architektenversorgung zu diesem Thema.

Nähere Informationen zur Absolventenmitgliedschaft des berufsständischen Versorgungswerks sind zudem bei der Geschäftsstelle der Bayerischen Architektenversorgung (www.barchv.de) zu erhalten.

Download Antragsformular

Antragsformular Freiwillige Juniormitgliedschaft MEHR

Weitere Informationen und gesetzliche Grundlagen

Architektengesetz vom 16. Dezember 2005 (GVBl. S. 505), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 07.02.2023 (GVBl. S. 35) MEHR
Kosten für das Verfahren zur Eintragung in die Berufsverzeichnisse / Eintragungsausschuss MEHR
Versorgungswerk: Bayerische Architektenversorgung MEHR

Ansprechpartner

Landesgeschäftsstelle Architektenkammer Rheinland-Pfalz

Tobias Brenneisen
Telefon 06131/99 60-13
E-Mail brenneisen@akrp.de