Willkommen im Netzwerk. Nutzen Sie Ihre Vorteile!

Seit 2022 können Sie als Absolventin oder Absolvent der Fachrichtung Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung Mitglied der Architektenkammer Rheinland-Pfalz (AKRP) werden, unseren Service und alle Vorteile der Zugehörigkeit zur Kammer nutzen.

Starten Sie Ihre Juniormitgliedschaft – wir nennen Ihnen 6 gute Gründe:


1.    Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg bis zum Führen der Berufsbezeichnung
Ihre Berufsbezeichnung dürfen Sie mit dem Eintrag in die Architektenliste tragen. Wir bieten Ihnen vorher – während Ihrer berufspraktischen Tätigkeit – die Juniormitgliedschaft an. Mit Ihrem Antrag auf Juniormitgliedschaft erhalten Sie eine rechtssichere Auskunft über die Eintragungsfähigkeit ihres Hochschulabschlusses.
Werden Sie im Anschluss in die Architektenliste eingetragen, so können Sie sich Architektin, Innenarchitekt, Landschaftsarchitektin oder Stadtplaner nennen. Und Sie erhalten – je nach Fachrichtung – die Bauvorlageberechtigung. MEHR

2.    Sie erhalten eine umfassende Altersvorsorge
Ihre Registrierung als Juniormitglied bedeutet, dass Sie Pflichtmitglied im Versorgungswerk werden. Dieses stellt Ihnen eine deutlich bessere Vorsorge als die staatliche Rentenversicherung bereit. Sie profitieren von einer umfangreichen Altersversorgung plus Berufsunfähigkeitsrente. MEHR

3.    Individuelle und rechtssichere Beratung
Wir beraten Sie in allen wichtigen juristischen Fragen und natürlich rundum die Themen Architektur, Bauablauf, Büroberatung oder Existenzgründung. MEHR

4.    Berufspolitik aktiv gestalten
Gemeinsam engagieren wir uns in der Kammer, um uns für unsere Interessen in der Politik, in der Wirtschaft wie auch in der Öffentlichkeit einzusetzen. Als Juniormitglied erhalten das aktive und passive Wahlrecht, können somit an den Kammerwahlen teilnehmen und selbst kandidieren. MEHR

5.    Infos & Weiterbildung
Wir senden Ihnen monatlich das Deutsche Architektenblatt (DAB) per Post. So sind Sie up to date, was aktuelle Belange wie auch Entwicklungen in und um Ihren Beruf angeht. MEHR
Und wir bieten Ihnen die passenden Fortbildungen (AiP-Seminare) auf Ihrem Weg zur Eintragung in die Architektenliste an. MEHR

6.    Netzwerk
Mit der Kammermitgliedschaft werden Sie Teil einer Gemeinschaft, die sich austauscht und gegenseitig in Projekten unterstützt. MEHR

 

Wie werde ich jetzt Juniormitglied?

Sie wollen gleich loslegen? Prima. Checken Sie kurz, ob Sie alle Voraussetzungen für den Antrag mitbringen:

  • Sie haben ein (mindestens) achtsemestriges Studium der Fachrichtung Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung erfolgreich abgeschlossen.
  • Sie starten Ihre zweijährige praktische Tätigkeit in einer dieser Fachrichtungen oder sind bereits berufspraktisch tätig.
  • Sie wohnen oder arbeiten im Berufspraktikum in Rheinland-Pfalz oder Ihre Niederlassung befindet sich hier.

Hier geht´s zur gesetzlichen Grundlage, dem Architektengesetz vom 16. Dezember 2005 (GVBl. S. 505), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 07.02.2023 (GVBl. S. 35) MEHR

Ja, es passt alles, was muss ich tun?
Laden Sie sich den Antrag für die Juniormitgliedschaft herunter, füllen Sie das Dokument aus und senden Sie es mit allen notwendigen Nachweisen per Post an unsere Landesgeschäftsstelle in Mainz. MEHR

Und was kostet mich die Juniormitgliedschaft?
Der jährliche Mitgliedsbeitrag für Ihre Juniormitgliedschaft beträgt 75 Euro. Für die Anzeige der berufspraktischen Tätigkeit und Bearbeitung Ihrer Unterlagen berechnen wir Ihnen vorab 200 Euro. Diese Gebühren können Sie beim Finanzamt steuerlich absetzen. MEHR

 

 

In Deutschland dürfen Sie sich Architektin nennen, wenn Sie in der Architektenliste einer Architektenkammer eingetragen sind. Die Kammern haben die gesetzliche Aufgabe, die Berufsbezeichnungen zu schützen. Sie sind die Interessenvertretung aller Architekten und gewährleisten den Verbraucherschutz.

Architektinnen und Innenarchitekten, Landschaftsarchitektinnen sowie Stadtplaner müssen nach dem Studium mittels einer mindestens zweijährigen Praxiszeit die Berufserfahrung und Fortbildung nachweisen. Erst danach, mit der Eintragung als Mitglied, haben sie – je nach Fachrichtung – die Bauvorlageberechtigung und das Recht, die geschützte Berufsbezeichnung zu führen.

Mit dem Beitritt zur Architektenkammer Rheinland-Pfalz dürfen Sie sich – zusätzlich zum akademischen Grad – „Juniormitglied der Architektenkammer Rheinland-Pfalz“ nennen. Juniormitglieder kommen in den Genuss sämtlicher Services und Dienstleistungen der Kammer. 

Die Eintragung in die Liste der Juniormitglieder ist möglich, wenn Ihr Wohnsitz oder die berufliche Niederlassung in Rheinland-Pfalz ist oder Sie Ihren Beruf hier ganz oder teilweise ausüben. 
Pflicht ist der erfolgreiche Abschluss eines mindestens 4-jährigen Studiums (Regelzeit)der Fachrichtung Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung und der Beginn der zweijährigen berufspraktischen Tätigkeit in der jeweiligen Fachrichtung. 
 

Eintragungsfähig ist ein mindestens 4-jähriges Hochschulstudium (Regelstudienzeit). Eine Kombination aus Bachelor- und Masterstudium ist konsekutiv innerhalb derselben Fachrichtung, d. h. Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung zu absolvieren.
Die Eintragung als Architektin ist beispielsweise möglich, wenn Sie ein 6-semestriges Bachelor-Studium der Fachrichtung Architektur und ein konsekutives Masterstudium der Architektur nachweisen können. 
 

Die Anerkennung ist möglich, wenn eine sogenannte „Gleichwertigkeit“ des im Ausland erworbenen Abschlusses zu einem deutschen Abschluss besteht. Das ist bei vielen europäischen Abschlüssen der Fall. Die Prüfung wird im Einzelfall vom unabhängigen Eintragungsausschuss der Kammer übernommen.

Die Absolvierung einer mindestens zweijährigen Praxiszeit ist für alle Fachrichtungen Bedingung für die Eintragung in die Architektenlisten. In der Fachrichtung Architektur muss diese praktische Tätigkeit in Form eines Berufspraktikums unter Aufsicht einer berufsangehörigen Person durchgeführt werden. 

Die Aufnahme kann der Architektenkammer Rheinland-Pfalz angezeigt werden. Wird die berufspraktische Tätigkeit im Ausland erbracht, erfolgt eine Überprüfung der Qualifikation der Aufsichtsperson durch den Eintragungsausschuss der Architektenkammer Rheinland-Pfalz.
 

In diesem Fall können Sie auf Antrag die Architektenkammer als aufsichtführende Person beauftragen. Die Berufspraxis beginnt dann mit dem Datum der Antragstellung.

Ja, in jedem Fall. Mit der Juniormitgliedschaft werden Sie gleichzeitig Pflichtmitglied im Versorgungswerk – schon das allein lohnt sich aufgrund der früheren Einzahlung. Hinzu kommt, dass die Kammer sogleich die Eintragungsfähigkeit Ihres Hochschulabschlusses prüft.

Für die Eintragung als Mitglied der Kammer sind Nachweise einer mindestens zweijährigen berufspraktischen Tätigkeit nötig. Die Berufspraxis muss alle Berufsaufgaben der Leistungsphasen 1-8 berühren, egal ob Sie angestellt oder selbstständig sind. Zudem ist gemäß rheinland-pfälzischem Architektengesetz der Nachweis von mindestens 64 Fortbildungsstunden erforderlich. 

Sammeln Sie alle Nachweise der Berufstätigkeit und Fortbildung, denn diese werden bei der Eintragung geprüft. 
 

Die Architektenkammer Rheinland-Pfalz bietet Ihnen die Fortbildungsreihe „Basiswissen für Absolventen in der Praxis (AiP)“ an. Das Programm umfasst alle Themenbereiche, die gemäß der Fortbildungssatzung erforderlich und vom Eintragungsausschuss anerkannt sind. Dazu gehören:

In der Fachrichtung Architektur, Innenarchitektur und Landschaftsarchitektur

  • Kostenplanung und Wirtschaftlichkeit des Planens und Bauens
  • Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung, Koordination und Überwachung
  • Öffentliches und privates Baurecht

In der Fachrichtung Stadtplanung

  • Planungsmanagement/ Organisation und Kommunikation insbesondere
  • Kommunale Infrastrukturplanung/ Sonderthemen der Stadtplanung insbesondere
  • Öffentliches und privates Baurecht insbesondere
     

Die Eintragung in die Architektenliste können Sie beantragen, wenn Sie 

  1. die Ausbildungsvoraussetzungen erfüllen.
    (Die im optimalen Fall bereits durch die Juniormitgliedschaft geprüft sind.) 
  2. mindestens zwei Jahre praktische Erfahrung (in der Fachrichtung Architektur das „Berufspraktikum“) haben.
  3. mindestens 64 Fortbildungsstunden besucht haben.
  4. in Rheinland-Pfalz wohnen, arbeiten oder eine Niederlassung haben.
     
  1. Abschlusszeugnis und Urkunde des Hochschulstudiums
  2. Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde 
  3. Wohnsitzbescheinigung oder Nachweis über Ort der Niederlassung oder Art der Beschäftigung 
  4. Nachweis über die praktische Tätigkeit/Berufspraktikum MEHR
  5. Nachweis über anerkannte Fortbildungen MEHR
  6. Nachweis über Einzahlung der Eintragungsgebühr MEHR
  7. Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung, sofern freiberufliche/selbständige Tätigkeit oder freie Mitarbeit in der Bauwirtschaft ausgeübt wird 
     

Nein. Mit der Eintragung als Juniormitglied ist Ihre Hochschulausbildung bereits anerkannt. Es muss lediglich der Antrag gestellt, der Tätigkeitsnachweis und die Nachweise der Fortbildungen eingereicht werden.

Nein. Die bereits bezahlte Gebühr von 200,00 € für Ihre Eintragung als Juniormitglied wird angerechnet. Somit ist in diesem Fall nur der Rest in Höhe von 220,00 € vor der Eintragung zu begleichen .

Ich habe noch Fragen, was nun?

Melden Sie sich direkt bei uns.

Tobias Brenneisen ist rund um das Thema Eintragung in der Kammer Ihr Ansprechpartner.
Sie erreichen Herrn Brenneisen von Montag bis Donnerstag von 9 bis 17 Uhr und freitags von 9 bis 14 Uhr telefonisch unter 06131/ 99 60 13 oder per E-Mail unter brenneisen@akrp.de.