Architekten und Ingenieure erstellen Gutachten

Für die Beantragung von Hilfsgelder zum Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz benötigen Geschädigte Gutachten über die an ihren Gebäuden entstandenen Schäden. In Rheinland-Pfalz haben sich zahlreiche Architektur- und Ingenieurbüros bereit erklärt, diese Gutachten anzufertigen.

Bitte nehmen Sie als Geschädigte unmittelbar zu den Büros Kontakt auf. Hier finden Sie hinter jeder Kachel diejenigen, die in Ihrer Verbandsgemeinde oder Ihrer Stadt tätig sind.

Klicken Sie einfach auf das entsprechende Quadrat. Dann können Sie Ihre Gutachterliste in Form einer Exceltabelle herunterladen. (Wir übernehmen keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben.)

Für alle weiteren Informationen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte direkt an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). MEHR