Frau Holzemer-Thabor, warum sollten sich angestellte und beamtete Architekt:innen zur Wahl stellen?
Bereits seit einigen Jahren gibt es deutlich mehr angestellte und beamtete als freischaffende Mitglieder in der Architektenkammer Rheinland- Pfalz. Aktuell liegt der prozentuale Anteil bei 59 Prozent, Tendenz steigend. Dieser Trend ist übrigens auch bundesweit feststellbar.
Leider spiegelt sich dieser Anteil bisher überhaupt noch nicht in den Gremien der Architektenkammer wider. Aktuell sind von den insgesamt 48 Mitgliedern der Vertreterversammlung nur 12 angestellt. Das entspricht einer Quote von 25 Prozent. Im Vorstand der Architektenkammer bin ich momentan sogar das einzige Mitglied aus der Berufsgruppe der Angestellten.
Die Architektenkammer wird von vielen Mitgliedern nach wie vor noch sehr als die Kammer der Freiberufler wahrgenommen. Diese Wahrnehmung kann sich meiner Einschätzung nach nur dann ändern, wenn sich der Anteil der Angestellten in den Gremien so erhöht, dass sie die tatsächliche Mitgliederstruktur der Kammer abbildet. Erst dann werden die A+B´s eine starke, adäquate Stimme haben.
Sie engagieren sich seit vielen Jahren in der Kammer. Was motiviert Sie persönlich?
Ja, ich engagiere mich mittlerweile seit 15 Jahren in der Kammer, davon seit 14 Jahren im Vorstand. Mich motiviert nach wie vor das breite Themenspektrum, mit dem man sich in der Kammer auch im Ehrenamt beschäftigen kann. Von der Baukultur über technische und digitale Entwicklungen bis hin zu Baurecht oder Berufsbild deckt die ehrenamtliche Arbeit alle Bereiche ab, die den Berufsalltag der Architekten prägen. Besonders motivierend finde ich hierbei, dass man sich bei den Fragestellungen aktiv einbringen und mitentscheiden darf.
Ehrenamtliches Engagement klingt sinnvoll – viele fragen sich aber: Wie zeitintensiv ist das eigentlich?
Ehrenamtliches Engagement, egal wie und wo man sich engagiert, bedeutet immer, dass man ein gewisses Zeitkontingent mitbringen muss. Ich glaube aber, dass jeder, der sich ehrenamtlich engagieren möchte, auch gerne bereit ist, diese Zeit zu investieren.
Als Mitglied in der Vertreterversammlung ist der Zeitaufwand überschaubar. Es gibt zwei Sitzungen pro Jahr, an denen man teilnehmen sollte. Darüber hinaus werden noch Arbeitsgruppen angeboten, in denen man sich engagieren kann, wenn man sich für bestimmte Themen besonders interessiert. Das ist aber keine Pflicht. Vorstandsarbeit dagegen ist schon deutlich zeitintensiver. Hier gibt es neben den regelmäßigen Vorstandssitzungen noch einige Termine, die man wahrnehmen muss. Übrigens: Im Architektengesetz ist die Freistellung für ehrenamtliches Engagement geregelt.
Wie groß ist der Einfluss angestellter und beamteter Kammermitglieder tatsächlich? Was kann konkret verändert werden?
Der Einfluss der angestellten und beamteten Kammermitglieder kann nur so groß sein, wie sie in der Vertreterversammlung vertreten sind und wie sie hier ihre Interessen vorbringen können. Es gibt Entscheidungen der Vertreterversammlung, die direkte Auswirkungen auf die Mitgliedschaft der Angestellten haben. Ich denke hier z.B. an die Fortbildungspflicht oder an die geplante Beitragsreform aber auch an Themen wie Berufsbild, Berufsordnung bis hin zum Versorgungswerk. Da in einem demokratischen Gremium wie der Vertreterversammlung das Mehrheitsprinzip gilt, ist es so wichtig, hier eine starke Stimme für die Interessen der angestellten und beamteten Kammermitglieder zu haben.
Bei welchen Themen braucht es heute besonders dringend die Perspektive von Angestellten und Beamten?
Die Perspektive der Angestellten und Beamteten ist für das gute Gelingen von Projekten enorm wichtig. Von daher ist es auch von großem Vorteil, wenn sie Mitglieder der Architektenkammer sind und in einem kollegialen Verhältnis zu den freischaffenden Architekten stehen. Aus meiner Sicht könnten beide Berufsgruppen enorm voneinander profitieren. Das betrifft vor allem die Kollegen im öffentlichen Dienst. Sie sind die direkten Ansprechpartner der freischaffenden Architekten bei allen hoheitlichen Fragestellungen. Auch sind sie bei öffentlichen Bauvorhaben meist diejenigen, die in der „Leistungsphase 0“ öffentliche Projekte anstoßen und die politischen Entscheidungsträger in den Kommunen entsprechend beraten. Sie können in den Kommunen den Grundstein für Baukultur legen, indem sie qualitätssichernde Verfahren wie Wettbewerbsverfahren vorschlagen.
Im gegenseitigen Verständnis besteht aus meiner Sicht allerdings auf beiden Seiten noch „Luft nach oben“. Auch mit Blick auf den dringenden Bürokratieabbau wäre eine gute Zusammenarbeit zwischen Freischaffenden und den Angestellten im öffentlichen Dienst von großem Vorteil.
Zum Schluss: Ihr Pitch in einem Satz – warum sollte man kandidieren?
Wer Architektenkammer aus Sicht eines angestellten oder beamteten Kammermitglieds aktiv mitgestalten möchte, sollte unbedingt kandidieren!
