17. September 2020

Städtebauförderung 2020 - Bitte anwenden!

Porträt Frank Böhme
Frank Böhme
Foto: Heike Rost, Mainz

Die „neue“ städtebauliche Förderung konzentriert sich zukünftig auf drei Programme: „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ und ist mit insgesamt 790 Millionen Euro ausgestattet. Eine Ausweisung von Fördergebieten und ein integriertes Entwicklungskonzept sind wie bisher Voraussetzungen für die Aufnahme in eines der Programme. Die Verwaltungsvereinbarung „Städtebauförderung 2020“ gilt seit dem 7. Mai 2020.

Warum nun der Zusatz BITTE ANWENDEN im Titel? Seit Jahren pflegt die Architektenkammer den Kontakt zu den Städten und Landkreisen des Landes. In regelmäßigen Gesprächen werben wir für BAUKULTUR und erörtern aktuelle Themen der Stadtentwicklung. Anlässlich eines Termins mit der Verwaltungsspitze eines Oberzentrums und der Diskussion zum Vorgehen bezüglich des anstehenden Leerstandes eines Kaufhauses im Stadtzentrum wurde deutlich, dass der Stadtrat einen Grundsatzbeschluss gegen die erneute Festlegung eines Sanierungsgebietes gefasst hat. Da schwingt Skepsis gegenüber den öffentlichen Instrumenten mit. Vermutlich auch, wenn das Fördergebiet „Lebendiges Zentrum“ heißt.

Starke örtliche Akteure sind wichtig, um Fehlentwicklungen in der Stadtentwicklung zu beseitigenund Qualitäten zu schaffen.

Was könnten Beweggründe für einen Stadtratsbeschluss gegen die Städtebauförderung sein? Sind es „negative Erfahrungen“ mit klassischen Sanierungsverfahren, sprich den Ausgleichsbeträgen, oder eine grundsätzliche Skepsis gegenüber Städtebaufördermitteln für die Bewältigung der innerstädtischen Herausforderungen?

Die Schließung einer Kaufhausimmobilie, die durch Corona letztlich nur beschleunigt wurde, beeinflusst die innerstädtische Entwicklung erheblich, da sich damit räumliche Flächenanteile verschieben und Nutzungsstrukturen verändern können. Einen Nachfolgehandel in verlorener Größenordnung wird es aller Voraussicht nach nicht geben. Vielmehr steht der Um- und Rückbau mit Neugestaltung, Umnutzung und besserer Architektur an. Außerdem sind Freiflächen zu qualifizieren: Es braucht mehr Aufenthaltsflächen, mehr Grün, Licht und Luft. Aufgaben, welche die neue Städtebauförderung bereits ins Visier genommen hat.

Es scheint, dass die Planerkollegen in den Städten, aber auch auf Landesebene jede Unterstützung gebrauchen können, um die mit der Neustrukturierung der Städtebauförderung angedachten Verbesserungen – einfacher, flexibler, grüner – in den Gemeinden auch anwenden zu können. Wir als Kammer, Architekten und Planer, stehen gerne hilfreich zur Seite.