18. September 2023

Nachhaltige Wohnbauentwicklung

Stadtplaner Frank Böhme
Stadtplaner Frank Böhme
Foto: Kristen Bucher, Frankfurt am Main

BVerG-Urteil zum § 13b BauGB

Ein erstaunliches Urteil fällte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Juli dieses Jahres zum § 13b BauGB! Nachdem der Kläger in der Vorinstanz gescheitert war, revidierte das Bundesverwaltungsgericht das Urteil mit der Begründung, die Entwicklung von Bauland im Außenbereich dürfe nicht im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung durchgeführt werden. Denn diese Regelung (§ 13b BauGB) verstoße gegen Europarecht, konkret gegen die „Richtlinie über die strategische Umweltprüfung“. Der Bebauungsplan wurde für unwirksam erklärt und damit ein wichtiger Präzedenzfall geschaffen. Dies trifft somit auf alle 13b-BPläne zu! (BVerG 4 CN 3.22 – 18.07.2023)

Zu den Auswirkungen dieser Entscheidung urteilte der Städtetag Baden-Württemberg: Wurde ein 13b-BPlan bereits beschlossen und der Bauantrag genehmigt, hat ein erstelltes Gebäude Bestandsschutz. 13b-BPläne im Aufstellungsverfahren hingegen können nicht ohne eine Umweltprüfung durchgeführt werden! Immerhin, denn grundsätzlich stellt sich die Frage: Muss weiterhin so viel neu versiegelt werden? Gerade im ländlichen Raum? Oder braucht es nicht vielmehr ein Umdenken? Schließlich führte die ungebremste Ausweisung von Baugebieten unter Anwendung des § 13b BauGB dazu, dass die Flächenminimierungsziele von Bund und Land bis 2030 nicht eingehalten werden können!

Ein Lichtblick kann hier das Pilotprojekt des Ministeriums des Innern und für Sport „Bündnis neues Wohnen“ in der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen sein.

Auf einer Veranstaltung in Herrstein haben Vorstandsmitglied Klaus-Dieter Aichele und ich aufgezeigt, wie die ausgewiesenen Ziele zur Flächenminimierung erreicht werden können. Neben der Erstellung von Entwicklungskonzepten auf Kreisebene und der Bildung von Kooperationen zwischen Gemeinden sollten unbedingt auch die Empfehlungen der Dorfchecks umgesetzt werden. Mithilfe von Leerstands-, Baulücken- und Bewohner-Alterskataster lassen sich Potentiale gerade in alten Baugebieten aufdecken und nutzen – Stichwort Generationenwechsel. Wichtig ist, entsprechende Konzepte mit den Bürgerinnen und Bürgern gemeinsam zu erarbeiten. Ein weiterer Schlüssel zum Erfolg ist eine Wohnbauförderung nur für Neu- und Bestandsbauten im Ortskern. Mit Bodenfonds erhalten Gemeinden die nötigen finanziellen Mittel, um Projekte umzusetzen, etwa für Ankäufe. Kurzum:

Wir müssen uns in Zukunft stärker mit dem Bestand befassen!

Darum wird es auch in Zukunft gehen, aber das ist mein letzter Beitrag zum Thema. Nach fast 22 Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit, insbesondere als „Stadtplaner-Vorstand“, für die Architektenkammer Rheinland-Pfalz wird Ende des Jahres Schluss sein. Ich freue mich, dass sich eine Raumplanerkollegin bereit erklärt hat, für das Amt zu kandidieren.

Mit Dank und Gruß für eine gute Kammerzukunft,
Ihr Frank Böhme