27. Oktober 2020

Fortbildungsnachweis 2019

Eine Zwischenbilanz

Im Mai 2020 hat die Architektenkammer zum dritten Mal eine Stichprobe zur Kontrolle der Erfüllung der Fortbildungspflicht im Jahr 2019 durchgeführt. Von den gezogenen 457 (10 %) der fortbildungspflichtigen Kammermitglieder konnten erfreulicherweise 112 (25 %) die erforderlichen Unterrichtsstunden durch Teilnahme an kammereigenen Fortbildungen sogleich nachweisen und wurden entsprechend informiert. 39 Mitglieder (8,5 %) konnten den Nachweis teilweise und 306 (67 %) bislang noch nicht nachweisen. Sie haben nun Gelegenheit, die fehlenden Unterrichtsstunden bis zum Jahresende 2020 nachzuholen.

Bis Anfang Oktober 2020 entwickelten sich die Zahlen wie folgt:

  • Fortbildungspflicht erfüllt: 329 (72 %)
  • Fristverlängerung bis 31. Dezember beantragt: 103 (22,5 %)
  • Ausnahmen/Sonderfälle/Austritte: 13 (2,9 %)
  • keine Reaktion: 12 (2,6 %)

Die 12 Nichtreagierer haben im Oktober die angekündigte Rüge durch den Vorstand erhalten und müssen ihre Fortbildungen ebenfalls bis Jahresende nachholen.

Wir weisen bei dieser Gelegenheit noch einmal darauf hin, dass alle Fortbildungsveranstaltungen der Architektenkammer und die meisten des Zentrums Baukultur anerkannt werden. Fortbildungen anderer Architekten- und Ingenieurkammern werden nach Maßgabe des § 20 Abs. 2 Berufsordnung anerkannt. Derzeit werden von allen Kammern auch zahlreiche Seminare im Online-Format angeboten, eine Teilnahme ist also denkbar einfach.

Auch Teilnahmebestätigungen von anderen Bildungsträgern, Hochschulen oder Behörden werden akzeptiert, wenn die Veranstalter für diese die Anerkennung als Pflichtfortbildung beantragt haben. Das Fortbildungsprogramm der Architektenkammer finden Sie auf www.diearchitekten.org unter der Rubrik „Fortbildung“.