21. Februar 2024

Fortbildungskontrolle

90 Prozent der ausgewählten Kammermitglieder erfüllten 2022 ihre Fortbildungspflicht

Im April 2023 wurde die jährliche Stichprobe zur Überprüfung der in der Berufsordnung vorgeschriebenen Pflichtfortbildungen für das Jahr 2022 durchgeführt. Betroffen waren wie immer zehn Prozent der berufstätigen Kammermitglieder, die nach dem Zufallsprinzip elektronisch ausgewählt wurden.

Bei Abschluss des Prüfverfahrens im Februar 2024 zeigte sich bei den 463 geprüften Mitgliedern folgendes Ergebnis:

  • Fortbildungspflicht erfüllt: 420
  • Nicht/nicht vollständig erfüllt: 15
  • Ausnahmen/Sonderfälle: 26
  • Austritte: 2