18. Oktober 2022

Fortbildungsnachweis 2021: Zwischenbilanz

Wie jedes Jahr wurde im April wieder eine Stichprobe zur Kontrolle der Erfüllung der Fortbildungspflicht im Vorjahr durchgeführt.

Die Kontrolle betrifft jedes Jahr zehn Prozent der beruflich aktiven Kammermitglieder, die nach dem Zufallsprinzip elektronisch ausgewählt werden. Dieses Jahr betraf dies 465 fortbildungspflichtige Kammermitglieder.

Bei Ziehung der Stichprobenkontrolle hatten bereits 129 Mitglieder ihre Fortbildungspflicht vollständig erfüllt. 44 Mitglieder hatten Fortbildungen besucht, aber noch nicht die Mindestanzahl an Unterrichtsstunden erreicht und 292 Mitglieder hatten noch keine Fortbildung nachgewiesen. Für die Betroffenen besteht nun die Gelegenheit, fehlende Unterrichtsstunden bis zum Jahresende 2022 nachzuholen.

Mitte Oktober 2022 stellten sich die Zahlen bereits wie folgt dar:

  • Fortbildungspflicht erfüllt: 350 (75 %)
  • Fristverlängerung bis 31. Dezember 2022 beantragt: 88 (19 %)
  • Ausnahmen/Sonderfälle/Austritte: 19 (4 %)
  • keine Reaktion: 8 (2 %)

Die acht Mitglieder, die auf die Aufforderung, ihre Pflichtfortbildungen nachzureichen, nicht reagiert hatten, haben Ende September eine Rüge durch den Vorstand erhalten, verbunden mit der Aufforderung, ihre Fortbildungen bis Jahresende nachzuholen.

Bei dieser Gelegenheit weisen wir noch einmal darauf hin, dass alle Fortbildungsveranstaltungen der Architektenkammer und die meisten des Zentrum Baukultur anerkannt werden. Fortbildungen anderer Architekten- und Ingenieurkammern werden nach Maßgabe des § 20 Abs. 2 Berufsordnung anerkannt. Viele Seminare werden im Online-Format angeboten, eine Teilnahme ist also denkbar einfach.

Auch Teilnahmebestätigungen von anderen Bildungsträgern, Hochschulen oder Behörden werden akzeptiert, wenn die Veranstalter für diese zuvor die Anerkennung als Pflichtfortbildung beantragt hatten.