06. September 2021

Architekturpreis Wein 2022 wird ausgelobt

In einer gemeinsamen Initiative der Architektenkammer Rheinland-Pfalz, des Weinbauministeriums Rheinland-Pfalz und des Deutschen Weinbauverbandes wird der „Architekturpreis Wein“ zum fünften Mal ausgeschrieben. Bewerbungsschluss für den Preis ist der 10. November 2022. Die Auslobungsunterlagen stehen Anfang September zur Verfügung. Die Preisverleihung ist im April 2022 anlässlich der internationalen Weintechnologiemesse INTERVITIS INTERFRUCTA vorgesehen.

26. August 2021
11/2021


"Der Architekturpreis Wein würdigt die vielfältigen Bemühungen und Aktivitäten der Weinwirtschaft für einen attraktiven Auftritt ihrer Unternehmen. Dabei ist die hohe Qualität von Wein und Architektur auch ein wichtiger Erfolgsfaktor für den Tourismus“, so Wirtschafts- und Weinbauministerin Daniela Schmitt.

"Das Thema Wein und Architektur hat nichts an Faszination eingebüßt – im Gegenteil…“, so die Präsidenten der Architektenkammer Rheinland-Pfalz und des Deutschen Weinbauverbandes, Gerold Reker und Klaus Schneider. „Wein und Architektur, Wein und Tourismus, Wein und Design kommen gerade erst in der Breite an. Hier konstant hohe Qualität mit in den Weinbauregionen verwurzelter Innovation zu fördern, ist Aufgabe des Architekturpreises Wein. Baukultur und Weinkultur sind deshalb auch Thema des 64. Internationalen DWV-Kongresses im April 2022.“

Mit dem Architekturpreis Wein 2022 wollen das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz, das den Preis fördert, der Deutsche Weinbauverband und die rheinland-pfälzische Architektenkammer ein weiteres Mal den Stand der Entwicklungen in Deutschland dokumentieren.

Bis zum 10. November können Projekte wie
 

  • Weingüter und Winzerbetriebe: Gesamtanlagen
  • Bauten für Kellerwirtschaft / Weinproduktion
  • Vinotheken
  • Gastronomie- / Beherbungsgebäude
  • Freianlagen von Winzerbetrieben

 

eingereicht werden. Diese müssen nach dem 1. Januar 2016 fertiggestellt worden sein.

Neben Neubauten sind insbesondere auch Modernisierungen, Sanierungen, Umnutzungen und Baumaßnahmen im denkmalpflegerischen Zusammenhang zugelassen. Besonderer Wert wird auf ressourcenschondende, nachhaltige Projekte gelegt. Die Größe des jeweiligen Projektes ist nicht entscheidend. Die Bewerbungsunterlagen können ab Anfang September bei der Architektenkammer angefordert oder direkt aus dem Internet heruntergeladen werden: www.weinundarchitektur.de.

Der Architekturpreis Wein wurde seit 2007 bereits viermal bundesweit ausgelobt und im Rahmen der INTERVITIS INTERFRUCTA 2007, 2010, 2013 und 2016 verliehen. Großer Resonanz hatte die jeweils im Anschluss gezeigte Wanderausstellung.

Die Jurysitzung ist für Dezember 2021 vorgesehen. Das Ergebnis wird dann anlässlich der INTERVITIS INTERFRUCTA im April in Stuttgart der Öffentlichkeit und den Besuchern der Messe präsentiert.

Weitere Informationen:

Architektenkammer Rheinland-Pfalz

Annette Müller

Postfach 1150, 55001 Mainz

Telefon 06131/99 60 22, Telefax 06131/99 60 62

E-Mail: mueller@akrp.de, Internet: www.weinundarchitektur.de

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E-Mail: mueller@akrp.de
Internet: www.diearchitekten.org


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Die Förderung der Baukultur, des Bauwesens, der Landschaftspflege und der städtebaulichen Entwicklung gehören zum gesetzlichen Auftrag der Architektenkammer Rheinland-Pfalz. Die Architektenkammer wurde 1950 als Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet, ihr gehören alle Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner des Landes an, unabhängig davon, ob sie ihren Beruf freischaffend, angestellt oder beamtet ausüben. Um ihrem Auftrag, der Förderung der Baukultur des Landes, gerecht zu werden, ist es Ziel der Architektenkammer Rheinland-Pfalz, Architektur, Innenarchitektur, Städtebau und Landschaftsarchitektur durch Veranstaltungen, Ausstellungen, Preise und Publikationen ins öffentliche Bewusstsein zu rücken. Zu den zentralen Veranstaltungen zählt beispielsweise der jährlich am letzten Juni-Wochenende stattfindende "Tag der Architektur". Gesetzliche Grundlage der Kammerarbeit ist das Architektengesetz Rheinland-Pfalz.

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