11. Dezember 2014

Mehr Risikotragfähigkeit

Porträt Frank Böhme
Frank Böhme
Foto: Heike Rost, Mainz

Frank Böhme, Vorstandsmitglied der Architektenkammer, geht in der Januar-Ausgabe 2014 des Deutschen Architektenblattes auf die Umstellung des Finanzierungssystems der Bayerischen Architektenversorgung ein

Mehr Risikotragfähigkeit - unter dieser Prämisse lässt sich die Umstellung des Finanzierungssystems der Bayerischen Architektenversorgung (BAV) zum 1. Januar 2015 zusammenfassen. Für viele der Mitglieder stellt sich die Frage: Warum muss überhaupt eine Änderung des Systems vorgenommen werden?

Seit 1990 bin ich im Versorgungswerk, für das bis Ende 2014 das Anwartschaftsdeckungssystem galt und über dessen Finanzierungssystem ich mir wenig Gedanken gemacht hatte. Meine Einzahlungen wurden gut verzinst. Es galt der Anwartschaftsverband 1 (AV1) mit einer garantierten Verzinsung von 4 %. Bis weit in die 1990er Jahre wurden Renditen von bis zu 8 % erwirtschaftet, sodass es neben der Garantieverzinsung noch Dynamisierungen der Anwartschaften und für die Altersrenten auch Anpassungen gab. Jeden Januar erhielt ich eine Jahresmitteilung, in der meine zukünftige Rente in DM später in Euro mitgeteilt wurde. Alles war gut - und jetzt? Lassen sie es mich vorwegnehmen - alles bleibt gut! - nur etwas anders!

2008 wurde ich als Vorstandsmitglied der Architektenkammer Rheinland-Pfalz in die Gremien der BAV gewählt. Der Verwaltungsausschuss tagt dreimal im Jahr. Hier werden die Mitglieder umfassend über das laufende Geschäft informiert und es wird über die weitere Geschäftspolitik beraten. Jährlich im Oktober tagt der Landesausschuss, das „Parlament“ der Mitglieder aus Bayern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz. Der Ausschuss ist vergleichbar mit der Vertreterversammlung unserer Kammer und wie diese das beschließende Rechtsorgan. Durch Gremienschulungen wurden die Ausschussmitglieder in die Grundlagen der Versicherungsmathematik und die Geschäftsmäßigkeiten eines Versorgungswerkes eingeführt, sodass wir als „Laien“ einen guten Überblick über die Geschäftspolitik haben.

Mit Beginn dieses Jahrtausends hat sich die Verzinsungssituation auf den Kapitalmärkten erheblich verändert und unterliegt stärkeren Schwankungen als das früher der Fall war. Zudem gab es mehrere kleinere oder größere Wirtschaftskrisen, die sich negativ auf die Kapitalmärkte ausgewirkt und zu einer anhaltenden Niedrigzinsphase geführt haben. Oberste Prämisse bei der BAV war und bleibt: Unsere Einzahlungen müssen sicher sein. Das heißt: 60-70% des Kapitals müssen in festverzinslichen Papieren angelegt sein. Mit diesen Anlagen wird der Grundstock der Rendite erzielt. In den 1990er Jahren lag die Verzinsung solcher „sicherer“ Papiere bei 6-8 % mit langen Laufzeiten. Allein im Jahr 2014 schwankte die Verzinsung für langfristige öffentliche Pfandbriefe zwischen 1,4 % bis 2,2 %!

Der Erhalt der Risikotragfähigkeit ist das non plus ultra der BAV. In den vergangenen Jahren mussten auf Grund der jeweiligen Zinssituation neue Anwartschaftsverbände (AV) eingeführt werden. Ab 2005 der AV2 mit 3,25 % und ab 2010 der AV3 mit 2,25 % Verzinsung. Die Verrentungstabellen wurden entsprechend angepasst. Durch die neuen Anwartschaftsverbände reduzierte sich die zu erwirtschaftende Nettoverzinsung zur Sicherung der Anwartschaften und Renten langsam von 4 % nach unten. Für 2015 liegt der „Sollzins“ bei rund 3,5 %.

Allein der Vergleich dieses Sollzinses von rund 3,5 % mit den o.a. Verzinsungen von langfristigen Papieren von rund 2 % zeigt, dass bei weiterer Stagnation bzw. Absinken des Zinsniveaus eine Ausfinanzierung der Anwartschaften kaum machbar ist.

Dank einer soliden Anlagepolitik der BAV war es bislang möglich, den erforderlichen „Sollzins“, der 2013 bei rund 3,6 % lag mit einem Jahresergebnis von 3,8 % zu erwirtschaften. Die Überschüsse müssen dabei größtenteils den Rücklagen zugeführt werden. Lediglich die Dynamisierung des AV3 von 2,25 % auf 3,25 % konnte erfolgen. Unterm Strich dennoch eine gute Verzinsung unseres Kapitals. Denn wo bekam man sonst 2013 diesen Zins am Markt? Lebensversicherungen verzinsen z.B. mit 1,75 % und seit dem 1. Januar 2015 nur noch mit 1,25 %!

Das Anwartschaftsdeckungsverfahren funktioniert bei einer hohen Kapitalverzinsung sehr gut. Es können Sicherheitsrücklagen gebildet werden und die Anwartschaft ist bis zum Ende des Rentenbezugs ausfinanziert. Dies ist bei einer ungewöhnlich langen Niedrigzinsphase wie derzeit jedoch nicht mehr gegeben!

In Abstimmung mit dem Bayerischen Innenministerium, der Staatsaufsicht der BAV, wurde deshalb eine Änderung im Finanzierungssystem beschlossen. Mit dem „modifizierten - Offenen Deckungsplanverfahren“ besteht die Möglichkeit, die notwendige Risikotragfähigkeit durch die „Umwandlung der Anwartschaften in Punkte“ herzustellen. Denn der Euro-Wert der Rente wird erst bei Bezug festgelegt.

Das Ziel der 100-prozentigen Kapitaldeckung inklusive der Mindestverzinsung von 2,25 % unter Beibehaltung der aktuellen Verrentungstabellen bleibt weiterhin die Geschäftsmaxime der BAV!

Der Wert eines Punktes wurde zum 1. Januar 2015 mit einem Euro festgelegt. Ziel ist es, jährlich den erforderlichen Mindestzins zu erreichen, damit die Bilanz der BAV ausgeglichen ist und der Wert eines Punktes weiterhin bei einem Euro verbleibt.

Unsere Gelder sind bei der BAV gut und sicher angelegt. Auf die solide Geschäftspolitik der Bayerischen Versorgungskammer können wir weiterhin vertrauen. Bei Rückfragen dürfen Sie mich gerne ansprechen!

  

Archivbeitrag vom 11. Dezember 2014