17. Februar 2014

250 Millionen... Mehr... Freude!

Vorstandsmitglied Frank Böhme freut sich in der März-Ausgabe 2014 des Deutschen Architektenblattes über die Aufstockung der Städtebauförderung.

Sehr lange hat es gedauert, bis sich die Große Koalition gefunden hat, und was an Themen und Verhandlungsergebnissen zwischendurch an die Öffentlichkeit drang, hatte selten mit unserem Metier, dem „Planen und Bauen“ zu tun. Und dann kam es wie Götterfunken: 250 Millionen Euro Aufstockung bei der Städtebauförderung! Nach der Kürzung der letzten Jahre (2009 betrug die Städtebauförderung rund 570 Mio. Euro, seit 2011 nur noch jeweils 455 Mio. Euro) sendete der Olymp in Berlin im Spätherbst 2013 ein göttliches Geschenk für Architekten und Planer.

Zunächst herrschte bei mir ob dieser Zahl erst einmal nur Staunen. Zwar wurde auf dem Städtebauförderungskongress zur Nationalen Stadtentwicklungspolitik Mitte April 2013 in Berlin von allen Beteiligten dargelegt, wie wichtig eine starke Städtebauförderung für die Entwicklung der Kommunen zur Bewältigung ihrer Zukunftsaufgaben sei und dass dazu eine merkliche Förderung seitens des Bundes und der Länder erforderlich ist. Gleichzeitig relativierte der damalige Staatssekretär überzogene Erwartungen unter anderem mit dem Hinweis, dass Architekten und Stadtplaner im Kabinett keine Lobby hätten!!!

Brauchen wir Erklärungen warum dann doch? Liegt es an der guten Konjunktur und der Ausgabe-Freizügigkeit, mit der die „GroKo“ sich segnet? Was sind da schon unsere 250 Millionen gegen die 160 Milliarden für die vorgezogene Altersrente und verbesserte Mütterrenten?

In diesem Zusammenhang sei mir ein kurzer Ausflug zur Bayerischen Architektenversorgung (BAV) erlaubt. Schon kurz nach Bekanntgabe der Idee zur abschlagsfreien Rente mit 63 bei 45 Beitragsjahren tauchte die Frage auf: Gilt das auch für die BAV in Kombination mit der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV-Bund) bei gegenseitiger Anrechnung von Beitragsjahren?

Die gesetzliche Rentenversicherung wird nach Einschätzung der BAV kaum Beitragszeiten aus anderen, insbesondere berufsständigen Versorgungssystemen berücksichtigen! Die von der „GroKo“ geplante Regelung ist eine sozialpolitische Entscheidung zugunsten besonders langjährig Versicherter innerhalb des gesetzlichen Renten-Versicherungssystems. Sie belohnt die „Versicherungstreue“ und die kontinuierlichen Beitragszahlungen zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenkasse.

Die Versorgungswerke sind nicht Teil der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern Rentenversicherungsträger eigener Art, die auf landesgesetzlicher Grundlage errichtet und in Selbstverwaltung der Berufsstände geführt werden. Zudem widerspricht die Anerkennung von Versicherungszeiten bei der DRV-Bund durch die BAV den Finanzierungsgrundsätzen des Versorgungswerks.

Bei der BAV besteht ein freies Wahlrecht. Wir zahlen selbst ein, sparen quasi an und aus diesen Beträgen errechnet sich die Rentenanwartschaft. Viel und langes Einzahlen bedeutet einfach - mehr Rente! Gesetzlich ist geregelt, dass die Rentenzahlung mit 65 bis 67 (je nach Geburtsjahrgang) abschlagsfrei beginnt. Vorgezogenes Altersruhegeld ist möglich, dann aber logischerweise mit Abschlägen. Mit Zahlungen aus Steuern kann im System der berufsständigen Versorgungswerke nicht gerechnet werden!

Aber zurück zu den 250 Millionen. Freude über den Sinneswandel bei der neuen Regierung. Vielleicht hat ja auch die neue, für uns zuständige Ministerin Barbara Hendricks (Historikerin und Finanzexpertin) erheblich dazu beigetragen. Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - kurz BMUB. Ein Ministeriumszuschnitt der passt und unsere Fakultäten vereint, wie mir scheint. Auch wenn der Städtebau namentlich nicht mehr vorkommt; Hauptsache die Zahlen stimmen!

Und wie läuft das jetzt mit dem vielen neuen Geld? Kommt auch was an, in Rheinland- Pfalz? Positiv zu vermelden ist schon die Ausweitung des Bund-Länder-Programms „Ländliche Zentren - Kleinere Städte und Gemeinden“ zur Aufnahme von Kooperationsverbünden mit einem Interessensbekundungsfahren bis 31. März 2014. Auch wenn die Anforderungen (Kommunen mit mindestens 1.000 Einwohner und einer überörtlichen Versorgungsfunktion) zunächst nicht auf unsere kleinen Gemeindestrukturen zugeschnitten scheinen, so steckt die interessante Herausforderung für die Kommunen doch darin, sich bei der Bewältigung „ihrer Demografieprobleme“ Partner-Kommunen auch außerhalb der eigenen Verbandsgemeinde beziehungsweise des eigenen Kreises zu suchen!

Ein Programm mit dem Anspruch an gute Planungs- und Moderationsarbeit, finanziell gut ausgestattet und acht bis zehn Jahre Laufzeit: PlanerkollegenInnen, was wollen wir mehr? Es ist an uns, hier die Kommunen auf den richtigen Planungsweg zu bringen!

Oder das Programm „Soziale Stadt“. Alleine dieses Programm soll von 40 Mio. auf 150 Mio. Euro pro Jahr aufgestockt werden. Ein Plus von 110 Mio. Euro!

Die Freude hat sich auch schon in unser zuständiges Landesministerium übertragen. Wie ich erleben konnte, fordert es für das Programm „Aktive Stadtzentren“ die Kommunen konkret auf, die alten Sanierungsmaßnahmen zügig abzuschließen und umgehend Anträge für die Aufnahme in ein Folgeprogramm zu stellen! Die Worte hör ich wohl - und dieses Mal kann ich auch daran glauben! Freudiges Schaffen!

  

Archivbeitrag vom 17. Februar 2014