Zielfindungsphase und Sonderkündigungsrecht im Vertrag

Die Zielfindungsphase entscheidet über den Erfolg des Planervertrages und des Bauprojekts. Seit der Reform des Bauvertragsrechts müssen Architekten und Ingenieure die genauen Planungs- und Überwachungsziele mit dem Bauherrn vereinbaren bzw. zunächst ermitteln. Das bringt Klarheit, birgt aber zugleich rechtliche Fallstricke, denn dem Bauherren steht ein Sonderkündigungsrecht zu.

Die Veranstaltung ist von der Architektenkammer Rheinland-Pfalz als Fortbildung für ihre Mitglieder anerkannt.

Anerkennungsnummer:
F00284-2026-0003

Termin:
10. September 2026 10:00 Uhr - 11:30 Uhr

Referent:
RAin Prof. Dr. Barabara Schellenberg

Teilnehmergebühr:

Gäste: 20 €
Mitglieder: 20 €

Veranstalter:
AIA AG

Ansprechpartner:

Thao Ly
Telefon: +492114936550
Mail: thao.ly@aia.de

Veranstaltungsort:

Online via Microsoft Teams

40221 Düsseldorf

 

Link zur Veranstaltung

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Fortbildungspunkte

Architektur – Innenarchitektur – Landschaftsarchitektur