Seminar:
25533
Termin:
29. November 2025 09:00 Uhr
- 17:00
Uhr
Referent:
Arndt Kresin, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Stuttgart
Teilnehmergebühr:
80,- €
Veranstalter:
Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Hindenburgplatz 6
55118 Mainz
Die Seminarreihe „Basiswissen für Absolventen in der Praxis (AiP)“ richtet sich vorrangig an alle Hochschulabsolventen, die in absehbarer Zeit eine Eintragung in die Architektenliste beabsichtigen.
Inhalt:
Auch im Architektenvertrag markiert die Abnahme den Abschluss der vertraglichen Leistung und den Beginn der Gewährleistungsphase. Gleichwohl wird die Abnahme von den Architekturbüros oft nur wenig beachtet. Insbesondere die gesetzlichen Möglichkeiten der Abnahmefiktion und die Teilabnahme werden kaum genutzt. Dabei schaffen die Abnahme und ihre Rechtswirkrungen eine gute Verteidigung gegen die mittlerweile stetige Haftungsinanspruchnahme durch Bauherrn. Das berechtigte Abnahmeverlangen erfordert freilich die vertragsgemäße Leistung. Die Kenntnis, woraus sich Leistungsinhalt und Umfang sowie die Planungs- und Überwachungsziele ergeben, ist hierbei essenziell.
Das Seminar bietet eine praktische Anleitung bei der Orientierung über die Leistungspflichten, zeigt die notwendigen Schritte zu einer Abnahme und gibt Tipps zur Vermeidung von Konflikten und vermittelt Lösungsmöglichkeiten im Falle einer Abnahmeverweigerung. Die Teilnehmenden erhalten einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen der Mängelhaftung und wichtige Hinweise für das Verhalten bei einer Haftungsinanspruchnahme.
- vertragliche Grundlagen der Leistungspflichten
- Überblick über die Leistungspflichten in den einzelnen Leistungsphasen
- Beschaffenheitsvereinbarungen
- Kostenobergrenze
- Dokumentation der Leistungserbringung
- Aufklärung und Beratung des Auftraggebers
- Grundlagen der Haftung für Planungsmängel, fehlende Grundleistungen
- Haftung für fehlender oder unzureichender Beratung und Aufklärung
- Bedeutung der Abnahme
- Pflicht und Anspruch auf Abnahme
- Anspruch auf Teilabnahme
- Abnahmeverweigerung
- Verzug der Abnahme
- Umgang bei einer Haftungsinanspruchnahme
- Meldung an die Berufshaftpflichtversicherung
- Musterschreiben
Vortrag aus der Praxis eines Architekturbüros mit und leicht verständlichen Erläuterungen zu den rechtllichen Grundlagen. Darstellung der Grundlagen an Fallbeispielen. Eigenständige Übungen der Teilnehmenden mit anschließender Diskussion.
Themenbereich:
1.3 öffentliches und privates Baurecht (8 Stunden)
siehe Satzung "Grundsätze über Inhalt und Umfang der Fortbildungsmaßnahmen für Absolventen in der Praxis (AiP)" MEHR
Zur Information:
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