Die Koordinierungspflichten der am Bau Beteiligten

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Koordinierungspflichten des Objektplaners | Mitwirkungspflichten bei der Terminsteuerung und der Koordinierung durch Fachplaner und Bauherr | Überblick über die Koordinierungspflichten des Projektsteuerers | Leistungspflichten | Haftung | Vergütung | Praxisbeispiele.

Seminar:
26058

Termin:
09. September 2026 09:00 Uhr - 17:00 Uhr

Referent:
Dr. Barbara Gay, Rechtsanwältin, Düsseldorf

Teilnehmergebühr:

159,- € / 219,- € Gäste

Veranstalter:
Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Hindenburgplatz 6 55118 Mainz

Inhalt:

Der Erfolg von Bauvorhaben steht und fällt mit der richtigen Koordinierung. Rechtzeitige Planerstellung, die frühe Einbindung von Fachplanern und Genehmigungsbehörden sowie die Einholung auftraggeberseitiger Vorgaben entscheiden über das Gelingen der Bauvorbereitungsphase. Erst recht kommt es in der Bauphase darauf an, Schnittstellen richtig zu koordinieren und die Terminsicherheit zu garantieren.

Gemäß dem HOAI-Leistungsbild hat der Architekt umfassende Integrations- und Koordinationsverpflichtungen in allen Leistungsphasen. Darauf aufbauend hat der Projektsteuerer diese zu überwachen. Das Seminar stellt die entsprechenden Verpflichtungen und gegenseitigen Abhängigkeiten ausführlich dar.

 

Fortbildung lohnt sich, Fortbildung wird gefördert!

Bis 4 Wochen vor Seminarbeginn bis zu 60% der Teilnahmegebühren sparen!
Wie das geht? Mit dem Förderprogramm QualiScheck (für Angestellte) oder Betriebliche Weiterbildung (für Selbständige)! Detaillierte Informationen zu den Fördermaßnahmen finden Sie hier MEHR

Zur Information:
Mit der Anmeldung zu diesem Seminar erklären Sie sich bereit, dass wir Ihre Teilnehmerdaten elektronisch weiterverarbeiten. Anders kann leider eine Teilnahme an dem Seminar nicht gewährleistet werden. Hier können Sie die unseren Hinweis zur Datenverarbeitung gem. § 13 DS GVO einsehen: MEHR
 

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Fortbildungspunkte

Architektur – Innenarchitektur – Landschaftsarchitektur – Stadtplanung