Podcast "HOAI 2021 - Nach der Reform ist vor der Reform?!"
Der erste Kammerpodcast ist online: Im Gespräch beleuchten der Leiter der zentralen Vergabestelle beim LBB, Jost, Rechtsanwalt Fett, Präsident Reker und Architekt Rind die novellierte HOAI 2021. MEHR
Reform des Bauvertragsrechts zum 1.1.2018
Das Gesetzgebungsverfahren zum neuen Bauvertragsrecht ist nun endgültig abgeschlossen. Das Gesetz wurde vom Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt unter nachfolgendem Link verkündet. Die neuen Regelungen treten am 1. Januar 2018 in Kraft. MEHR
Aus Sicht der BAK ist das Gesetz trotz einzelner Kritikpunkte schon deshalb grundsätzlich und tendenziell positiv zu werten, weil das BGB erstmals einen gesonderten Unterabschnitt für Architekten- und Ingenieurverträge erhält (§§ 650p bis t BGB). Hierdurch wird es künftig sowohl für den Gesetzgeber als insbesondere auch für die Rechtsprechung einfacher, den Besonderheiten des Planerrechts besser Rechnung zu tragen. Zu begrüßen ist auch die vorgesehene Einrichtung spezieller Baukammern bei den Landgerichten, da dies zumindest mittel- bis langfristig schnellere und bessere Entscheidungen im Bau- und Planerrecht erwarten lässt. (Quelle: www.bak.de).