Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Im Rahmen des Klima­schutz­programmes 2030 entwickelt die Bundes­regierung die Förderung für energie­effiziente Gebäude weiter. Seit Jahren sind die wichtigsten Förderungen für energieeffiziente Gebäude einschließlich der Nutzung erneuerbarer Energie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angesiedelt. Die bisherigen Förderungen werden zusammengefasst und neu organisiert. Die bislang zehn Teilprogramme werden ab 2021 in drei Teilprogrammen gebündelt: Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen.
Neu ist die höhere Bezuschussung für Leistungen der Baubegleitung und Anreize für den Einsatz regenerativer Energien, für Nachhaltigkeitszertifikate und für individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP). Antragsberechtigt sind nahezu alle privaten, gewerblichen und öffentlichen Bauherren, mit Ausnahmen von Bund, Bundesländern und deren Einrichtungen. Die neuen Förderrichtlinien sollen bis 2030 gelten.

Was wird gefördert?

  • BEG WG: Effizienzhäuser (Wohngebäude) als Neubau oder im Bestand, z. B. Eigentums­wohnungen, Ein- und Mehr­familien­häuser oder Wohnheime
  • BEG NWG: Effizienzgebäude (Nichtwohngebäude) als Neubau oder im Bestand,  z. B. Gewerbe­gebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser
  • BEG EM: Einzelmaßnahmen (für Wohn- und Nichtwohngebäude) im Bestand
     

Kredit oder Zuschuss oder Kredit mit Tilgungszuschüssen?

Für nahezu alle geförderten Maßnahmen sind künftig Zuschüsse oder Kredite mit Tilgungszuschüssen (TZ) erhältlich. Derzeit sind Tilgungszuschuss und Zuschuss gleich hoch.
Bis 2023 werden die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen beim BAFA beantragt, alle anderen Förderungen bei der KfW. Ab 2023 gibt es eine klare Aufteilung: Das BAFA administriert die Zuschussprogramme, die KfW die Kreditprogramme.

Förderhöhe

Die Förderhöhen orientieren sich, ähnlich wie bisher, an der Maßnahme (Effizienzhäuser (WG)/-gebäude (NWG) im Bestand oder Neubau oder Einzelmaßnahmen) und dem angestrebten Effizienzziel. Entsprechend variieren die Förderquoten von 15% bis 45% der förderfähigen Kosten.
Eine zusätzliche Förderung um weitere 5% ergibt sich bei Maßnahmen im Bestand, wenn der Bauherr sie nach einem ebenfalls geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) umsetzt. Bei Effizienzhäusern können zukünftig auch Nachhaltigkeitszertifizierungen oder der Anteil der erneuerbaren Energien die Förderungen erhöhen. Die Summe aller Zuschüsse (inkl. TZ, inkl. etwaiger Zuschüsse von Kommune oder Land) darf 60% der förderfähigen Kosten nicht übersteigen.

Baubegleitung

Die Zuschüsse für Baubegleitung werden für Wohngebäude deutlich erhöht und für Nichtwohngebäude neu eingeführt.
Sie betragen 5.000,- € für Ein- und Zweifamilienhäuser, 2.000,- € pro Wohneinheit für Mehrfamilienhäuser und 5,- pro m² NGF in Nichtwohngebäuden. Die Förderung ist durch eine maximale Förderquote von 50% und in Mehrfamilienhäusern und Nichtwohngebäuden auf 20.000,- € begrenzt.

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