Baudurchführung in der Landschaftsarchitektur: Rechnungs-
und Nachtragsprüfung

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Im Spannungsfeld zwischen Bauherrn und ausführenden Unternehmen ist es Aufgabe der Landschaftsarchitekt*innen, den Bauablauf sowohl fachlich als auch wirtschaftlich und zeitlich zu überwachen mit dem Ziel, durch diese Leistung ein mangelfreies und funktionstaugliches Werk herbeizuführen.

Seminar:
26055

Termin:
29. August 2026 09:00 Uhr - 17:00 Uhr

Referententeam:
Dipl.-Ing. Uwe Fischer, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner, Eching | Arndt Kresin, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Stuttgart

Teilnehmergebühr:

159,- € / 219,- € Gäste

Veranstalter:
Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Hindenburgplatz 6 55118 Mainz

 

Im Spannungsfeld zwischen Bauherrn und ausführenden Unternehmen ist es Aufgabe der Landschaftsarchitekt*innen, den Bauablauf sowohl fachlich als auch wirtschaftlich und zeitlich zu überwachen mit dem Ziel, durch diese Leistung ein mangelfreies und funktionstaugliches Werk herbeizuführen. Zugleich sind die Landschaftsarchitekt*innen verpflichtet, dabei den Bauherrn in erster Linie fachlich und im Rahmen seiner Sachwalterpflicht auch über typische rechtlichen Themen zu informieren und aufzuklären.

Hierbei kommt den Landschaftsarchitekt*innen bei der Prüfung von Rechnungen und Nachtragsforderungen der Bauunternehmer eine hohe Verantwortung zu. Anhand konkreter Fallbeispiele werden Problemfälle in Bezug auf Rechnungsstellung, Nachträge und Zahlung aus fachlicher und juristischer Sicht besprochen.

Dies sind

  • Umfang der Pflicht zur Rechnungsprüfung durch die Architekt*innen
  • Anforderungen an die Prüfbarkeit von Rechnungen
  • Fälligkeit und Verzug bei Abschlags- und Schlusszahlung
  • Rechtsfolgen des Zahlungsverzugs
  • Prüfung eines Zahlungsanspruchs nach Grund und Höhe
  • Abrechnung im Einheitspreisvertrag
  • Stundenlohnabrechnung
  • Abzüge von einer Rechnung, Bauabzugssteuer, Skonto, Einbehalt,  Zurückbehalt
  • Mehrvergütung aufgrund Mengenänderungen, zusätzlicher bzw. geänderter Leistungen unter Berücksichtigung der geänderten Rechtsprechung des BGH

Zugleich werden Haftungsfallen für die Landschaftsarchitekt*innen erläutert und Lösungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung des rechtlichen Hintergrunds, in der Hauptsache des VOB/B-Vertrags, aufgezeigt.

Im Anschluss an das Seminar kennen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Besonderheiten der Rechnungs- und Nachtragsprüfung bei Garten- und Landschaftsbauarbeiten sowohl aus fachlicher als auch aus rechtlicher Sicht. Zugleich frischt das Seminar die Kenntnisse zur VOB/B und zum gesetzlichen Baurecht auf und stellt die aktuelle Baurechtsprechung zu diesem Thema vor.

Bei dem Seminar handelt es sich um eine Veranstaltung im Rahmen der fünfteiligen Seminarreihe „Baudurchführung in der Landschaftsarchitektur“. Die Seminarreihe richtet sich sowohl an Berufsneulinge als auch an berufserfahrene Landschaftsarchitekt*innen. Der Besuch der weiteren Teile der Seminarreihe ist keine Teilnahmevoraussetzung.

Fortbildung lohnt sich, Fortbildung wird gefördert!

Bis 4 Wochen vor Seminarbeginn bis zu 60% der Teilnahmegebühren sparen!
Wie das geht? Mit dem Förderprogramm QualiScheck (für Angestellte) oder Betriebliche Weiterbildung (für Selbständige)! Detaillierte Informationen zu den Fördermaßnahmen finden Sie hier MEHR

Zur Information:
Mit der Anmeldung zu diesem Seminar erklären Sie sich bereit, dass wir Ihre Teilnehmerdaten elektronisch weiterverarbeiten. Anders kann eine Teilnahme an dem Seminar leider nicht gewährleistet werden. Hier können Sie unseren Hinweis zur Datenverarbeitung gem. § 13 DS GVO einsehen: MEHR
 

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