Seminar:
26013
Termin:
24. Februar 2026 09:00 Uhr
- 17:00
Uhr
Referent:
Hansjörg Selinger, Architekt und Wirtschaftsingenieur, Rottweil
Teilnehmergebühr:
159,- € / 219,- € Gäste
Veranstalter:
Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Hindenburgplatz 6
55118 Mainz
Als Inhaber/Inhaberin Ihres Architektur- und Ingenieurbüros sind Sie jetzt noch mehr aufgefordert als bisher Ihre eigenen Stundensätze zu ermitteln. Welche Stundensätze müssen Sie im Büro ansetzen, im Rahmen Ihres Projekt-Controlling? Wie sind diese zu berechnen, ja nachzuweisen, um diese bspw. auch einem Auftraggeber gegenüber besser belegen zu können? Sie müssen Ihre eigenen Ansätze überprüfen und hierbei zwischen zugestandenen und für das Büro erforderlichen Stundensätzen unterscheiden.
Beachten Sie: Das Projektcontrolling baut auf den Daten auf, die Sie vorgeben.
Vor diesem Hintergrund kommt der Kalkulation für die Projektarbeit und des Honorars eine enorm wichtige Rolle zu. Als Teilnehmer/Teilnehmerin dieser Veranstaltung sollen Sie in die Lage versetzt werden, die für Ihr Büro individuell erforderlichen Kalkulationsdaten ermitteln zu können.
Stundensatzkalkulation:
Jahresarbeitsstunden | Stundenerfassung, Wert einer Bürostunde, Einflussparameter | Vergleichsaufstellung unterschiedlicher Büros | Personalkosten | Honorarfähige Leistungen | Einfluss der Bürokosten und der nicht honorarfähigen Leistungen auf den Stundensatz | Mehr-/Minderaufwendungen im HOAI-Vergleich | Erforderliche Honorar- und Umsatzleistung: Büro gesamt, Inhaber, Mitarbeiter | Individueller Stundensatz Inhaber und Mitarbeiter, mittlerer Bürostundensatz
Hinweise zum Projektcontrolling
Steuerung der Projektwirtschaftlichkeitsüberwachung: Projekt- und Bürostunden, Differenzierung zwischen Geleistetem und Erwirtschaftetem
Diagrammdarstellungen: Grenzwertlinienverlauf (Leistungsphasen), kumulierte Linienverläufe (Zeitachse).
Umsatz- und Gewinnanalyse
aus der Einnahme-Überschussrechnung § 4 Abs. 3 EStG, Bilanz § 5 bzw. § 4 Abs.1 EStG
Vergleich unterschiedlich strukturierter Architekturbüros aus der Praxis
- Umsatzverläufe (Einnahmen, Kosten, Gewinn, ...)
- Diagramm- und Trendlinienverläufe,
- Umsatz-Gewinn-Verhältnis, Personalkosten
- Geometrische Verschneidungen
- Erkennen von Zusammenhängen und Beurteilung
- Steuerliche Ergebnisse: Glättung / Bereinigung / Abschichtung zur Ableitung der wirtschaftlichen Ergebnisse
Im Rückblick:
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 4. Juli 2019 entschieden:
Die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze in der HOAI verstößt gegen EU-Recht.
Vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils kommt der Kalkulation für die Projektarbeit eine enorm wichtige Rolle zu. Hierbei ist zu bedenken: Honorare sollen, bzw. müssen angemessen und die Qualität der Leistungen gewährleistet sein. Der fachlichen Qualifikation kommt hier ein hoher Stellenwert zu. Als Inhaber und Inhaberin Ihres Architektur- und Ingenieurbüros sind Sie seither noch mehr aufgefordert als bisher Ihre Bürokosten zu kennen und die eigenen und erforderlichen Stundensätze zu ermitteln.

