Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik ist auch bei der Planung von Objekten der Landschaftsarchitektur eine der Voraussetzung für ein mängelfreies Werk. Planende, ausschreibende und bauüberwachende LandschaftsarchitektInnen haften dafür gegenüber dem Bauherrn, im Rahmen der Bauüberwachung sogar gesamtschuldnerisch zusammen mit dem ausführenden Unternehmer. Grund genug, sich hinreichende Kenntnisse des Regelwerks und seiner Anwendung zu verschaffen.
Seminar: 25083
Termin:
09. Dezember 2025 09:00 Uhr
- 17:00
Uhr
Referent: Prof. Dipl.-Ing. Ludwig Schegk, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner, Haimhausen
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