Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) –
neuer Rechtsrahmen für den Umgang mit Boden und Recycling-Baustoffen

Die Teilnehmenden lernen die Ersatzbaustoffverordnung aus Sicht eines Praktikers kennen. Nach der Veranstaltung haben Sie einen Überblick über die Grundzüge der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und weitere mit ihr in Verbindung stehende Verordnungen. Sie wissen, wie sie im Umgang mit Boden und Recyclingsbaustoffen rechtssicher agieren und beraten können.

Seminar:
24027

Termin:
16. Mai 2024 10:00 Uhr - 17:30 Uhr

Referent:
Prof. Dr. Frank Bär, ö.b.u.v. SV, Zwickau

Teilnehmergebühr:

199,- € / 279,- € Gäste

Veranstalter:
Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Hindenburgplatz 6 55118 Mainz

Veranstaltungsort:
Hotel Silicium
Schillerstraße 2-4
56203 Höhr-Grenzhausen
Anfahrt


Mit Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) am 1. August 2023 sollen bundeseinheitlich und rechtsverbindlich Anforderungen an die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe (MEB) festgelegt werden. Die EBV gibt zum einen für die jeweiligen Ersatzbaustoffe beziehungsweise deren einzelne Klassen Materialwerte in Bezug auf definierte Schadstoffe vor, deren Einhaltung auf Herstellerseite im Rahmen der Güteüberwachung zu gewährleisten ist. Zum anderen sieht sie an diese Grenzwerte angepasste Einbauweisen vor, die beim Einbau in das technische Bauwerk entsprechend den örtlichen Gegebenheiten zu beachten sind. Damit soll der Eintrag von Schadstoffen durch Sickerwasser in den Boden und das Grundwasser begrenzt und Verunreinigungen ausgeschlossen werden. Einbauseitig sind technische Bauwerke vor allem im Tief- und Straßenbau, etwa Schienenverkehrswege, befestigte Flächen, Leitungsgräben, Lärm- und Sichtschutzwälle betroffen.

Das Ziel der EBV ist es unter anderem:

  • Rechtsunsicherheiten bei der Verwendung und Verwertung von mineralischen Ersatzbaustoffen für alle Beteiligten aufzuheben
  • Verringerung administrativer Vorgänge für den Einbau beziehungsweise die Verwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen zu technischen Zwecken
  • Erhöhung von Wettbewerbschancen bei bundesweiten Bau- und Lieferleistungen durch Aufhebung länderspezifischer Regelungen
  • Reduzierung des behördlichen Überwachungsaufwands

Die Ersatzbaustoffverordnung regelt unter anderem:

  • Anforderungen an die Herstellung von mineralischen Ersatzbaustoffen in mobilen und stationären Anlagen und an das Inverkehrbringen von mineralischen Ersatzbaustoffen
  • Anforderungen an die Probenahme und Untersuchung von nicht aufbereitetem Bodenmaterial, das ausgehoben oder abgeschoben werden soll
  • Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke
  • Anforderungen an die getrennte Sammlung von mineralischen Abfällen aus technischen Bauwerken

In der Verordnung sind jedoch auch Regelungen enthalten, in denen bestimmte Anwendungsbereiche ausgenommen sind.

Inhalte:

  • Einführung ins Thema
  • Mantelverordnung
  • Ersatzbaustoffverordnung
  • Bundesbodenschutzverordnung
  • Deponieverordnung
  • Gewerbeabfallverordnung

Lernziel:

Die Teilnehmenden lernen die Ersatzbaustoffverordnung aus Sicht eines Praktikers kennen. Nach der Veranstaltung haben sie einen Überblick über die Grundzüge der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und weiterer mit ihr in Verbindung stehender Verordnungen. Sie wissen, wie sie im Umgang mit Boden und Recycling-Baustoffen rechtssicher agieren und beraten können.

Zielgruppe:

Das Seminar richtet sich vor allem an Fachleute aus Architektur und Planung, Gutachterinnen und Gutachter sowie Sachverständige. Angesprochen sind aber auch Verantwortliche aus Bauleitung, Bauüberwachung, Bauunternehmen, Bauverwaltung und Behörden sowie alle am Thema Interessierte.


In der Mittagspause besteht die Möglichkeit zum gemeinsamen Mittagessen.
(das Mittagessen ist in der Seminargebühr enthalten)

 

Zur Information:
Mit der Anmeldung zu diesem Seminar erklären Sie sich bereit, dass wir Ihre Teilnehmerdaten elektronisch weiterverarbeiten. Anders kann eine Teilnahme an dem Seminar leider nicht gewährleistet werden. Hier können Sie unseren Hinweis zur Datenverarbeitung gem. § 13 DS GVO einsehen: MEHR

8

Unterrichtsstunden

Architektur – Innenarchitektur – Landschaftsarchitektur – Stadtplanung