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Architekturbüro Uebel


www.architekturbuero-uebel.de

Bürophilosophie

Mitglied im Bauexpertenzentrum seit 01.01.2015

www.bau-experten-zentrum.de

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Unsere Fachbereiche:

Planung

Unser Büro führt Architektenleistungen aller Art aus. Nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) lassen sich neun Leistungsphasen unterscheiden:

· Grundlagenermittlung
· Vorplanung
· Entwurfsplanung
· Genehmigungsplanung
· Ausführungsplanung
· Vorbereitung der Vergabe
· Mitwirkung bei der Vergabe
· Objektüberwachung (Bauleitung)
· Objektbetreuung / Dokumentation

Neben den reinen Architekenaufgaben unterstützen wir Sie auch in allen anderen Bereichen rund um den Neubau, sowie bei Sanierung oder beim Kauf einer Immobilie.

· Beratung beim Kauf einer Immobilie
· Einschätzung energetischer und fachlicher Mängel
· Begutachtung und evtl. Kostenschätzungen
· Beantragung und Handling von Fördermitteln von Bund, Ländern und Gemeinden
· Betreuung bei der Finanzierung
· Kosten- und Bauzeitkontrolle während der Baumaßnahme

Bauleitung (Bauüberwachung)

Eine zuverlässige und stringente Bauleitung ist für den Erfolg jeder Baumaßnahme
entscheidend. Unsere routinierten Bauleiter überwachen die Baustelle in wirtschaftlicher, terminlicher und fachlicher Hinsicht und vertreten die Bauherreninteressen.

Kostenkontrolle und Kostenverfolgung sind wesentliche Elemente für die wirtschaftliche Abwicklung jeder Baumaßnahme.

Die Aufstellung von Terminplänen und die Abstimmung mit den Beteiligten sind die Grundlagen für einen reibungslosen Ablauf der Baustelle. Unsere Bauleiter koordinieren Kosten und Termine und garantieren damit die Umsetzung des Bauherrenwunsches. Bei Instandhaltungs- und Umbauarbeiten im Bestand übernehmen wir bereits die Projektentwicklung und koordinieren die ausführenden Handwerker mit den Bedürfnissen der Nutzer.

Unsere erfahrenen Bauleiter erstellen alle erforderlichen Ausschreibungsunterlagen und beraten den Bauherrn bei der Auswahl geeigneter Firmen. Gerade bei Baumaßnahmen im Bestand hilft unsere langjährige Erfahrung beim rechtzeitigen Erkennen von Konfliktpotential.

Durch Kommunikationsmanagement und regelmäßige Präsenz auf der Baustelle sorgen unsere Bauleiter auch bei schwierigen Verhältnissen für einen konfliktfreien Ablauf.

Für die langfristige Werterhaltung von Gebäuden ist eine kontinuierliche Instandhaltung wichtig. Mit unseren Erfahrungen auf dem Gebiet von Instandhaltungs- und Umbaumaßnahmen bieten wir dem Gebäudeeigentümer regelmäßige Begehungen an, um den Zustand des Gebäudes zu überwachen und zu dokumentieren.

Durch das rechtzeitige Einleiten von Instandhaltungsmaßnahmen lassen sich im
Vorfeld Schäden vermeiden, deren Beseitigung große Investitionen erfordern würden. Wir beraten Sie bei der technischen Beurteilung und unterstützen Sie bei der wirtschaftlichen Erhaltung ihrer Bauwerke.

 

Grundleistungen der Objektüberwachung:

  • Überwachen der Ausführung des Objektes
  • Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
  • Überwachung und Detailkorrektur von Fertigteilen
  • Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes (Balkendiagramm)
  • Führen eines Bautagebuches
  • Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen
  • Abnahme der Bauleistungen
  • Rechnungsprüfung
  • Kostenfeststellung
  • Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme
  • Übergabe des Objekts
  • Auflisten der Gewährleistungsfristen
  • Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel
  • Kostenkontrolle.

Besondere Leistungen können darüber hinaus vereinbart werden:

  • Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben von differenzierten Zeit-, Kosten- oder Kapazitätsplänen (Netzpläne, EDV-gesteuerte Ablauf- und Kostenpläne.

Energiemanagement

Energieberatung nach BAFA und KFW

Wir Unterstützen Sie bei der Umsetzung und Planung von Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen an Altbauten aber auch bei der Planung von Neubauten.
Mit Zuschüssen von Bund, Ländern oder Gemeinden helfen wir Ihnen die Kosten zu minimieren.

Unsere Energieberatung beinhaltet:
- die Beurteilung Ihres Gebäudes im Ist-Zustand
- die Erstellung produkt- und firmenneutraler Sanierungsvorschläge
- die Beratung zu tagesaktuellen Förderprogrammen
- Erstellung Ihres Energieausweises, für Wohn- und Nichtwohngebäude.

Thermografie

Die Thermografie nutzt die Tatsache, dass alle Gegenstände Wärmestrahlung in Form von elektromagnetischen Wellen aussenden.Unsere Infrarotkameras erzeugen Bilder der unsichtbaren Infrarot- bzw. Wärmestrahlung und ermöglichen damit präzise berührungslose Temperaturmessungen.

Die Termografie dient zur:
- Aufspürung von Energieverlusten
- Wärmetechnischen Bestandsaufnahme
- Ausführungskontrolle - Überprüfung einer Dämmung auf Funktionsfähigkeit
- Bauschadensanalyse - man kann Baufehler eindrucksvoll und zerstörungsfrei nachweisen

BlowerDoor / Luftdichtheitsprüfung

Die BlowerDoor Messung dient zum Aufspüren von undichtigkeiten an Fenstern, Türen, Wänden und Dächern, welche zu erheblichen Energieverlusten und Bauschäden führen können.

Das BlowerDoor-Gerät wird in eine Außentür des Hauses eingebaut. Mit dem Ventilator wird nun im Gebäude ein Unterdruck von 50 Pascal erzeugt (entspricht dem Winddruck auf das Gebäude bei Windstärke 4 - 5). Die abgesaugte Luftmenge wird mit der BlowerDoor gemessen und darüber die Luftwechselrate bei 50 Pascal (n50 ) bestimmt. Leckagen spüren wir per Hand und mit dem Luftgeschwindigkeitsmessgerät oder mit der Thermografiekamera auf.

Eine luftdichte Gebäudehülle ist wichtig zur
- Minimierung der Energieverluste
- Vermeidung von Tauwasser in der Konstruktion
- Sicherstellung des Schalldämmmaßes und der Dämmwirkung von Bauteilen

Schadengutachten

Gutachten bei Bauschäden oder zur Qualitätssicherung

Nicht erst im Streitfall, sondern beispielsweise auch beim Kauf eines Hauses erstellen wir als Bausachverständige Baugutachten für Baumängel und Bauschäden.
Der Eigentümer oder die Baufirma erhält damit ein Dokument, welches Tatsachen dokumentiert und deren Ursachen erklärt. Je nach Fall und Sachlage, wird auch eine eventuelle "Schuldfrage" beantwortet. Außerdem wird der Schaden analysiert und von uns bewertet.

"Es ist besser, einen Streit zu verhindern, als ihn zu schlichten, denn zurück bleibt Bitterkeit."

Meist tritt der Bau-Sachverständige erst im Streitfall zwischen den am Bau Beteiligten auf. Die Praxis zeigt jedoch, dass Sachverständige von den Bauherren viel früher zur Beratung hinzugezogen werden sollten.

Bei Bauvorhaben hat es sich bewährt, vor Baubeginn neben dem Architekten und dem Bauleiter zusätzlich Sachverständige zu beauftragen, um die Architektenplanung zu überprüfen und während der Baumaßnahmen stichpunktartig Überprüfungen durchzuführen.
Diese Qualitätskontrolle ist eine der Sachverständigenaufgaben, die unser Büro gerne für Sie übernimmt.

Tätigkeitsbereiche des Sachverständigen

Die Einwirkungsmöglichkeiten des Bausachverständigen im Bauablaufgeschehen sind vielfältig, beginnend bei den ersten Planungsüberlegungen bis hin zur Gewährleistungsabnahme nach Fertigstellung einer Baumaßnahme.

Die baubegleitende Qualitätskontrolle bzw. Baubetreuung umfasst Beratungen, z.B.:

- in bautechnischer Hinsicht
- in vertraglicher Hinsicht
- in betriebswirtschaftlicher Hinsicht

Typische Tätigkeitsbereiche zur Qualitätssicherung sind:

- laufende Baukontrolle mit Mängelprotokollierung
- Rohbauabnahmen
- Abnahmen der Bauleistung nach Fertigstellung
- Abnahmen nach Ablauf der Gewährleistungsfrist
- Gutachtenerstellung im Schadensfall

Wertermittlung

Warum eine Wertermittlung von Immobilien und Grundstücken?

Für viele Bereiche unseres Wirtschafts- und Rechtslebens sind Wertermittlungen bedeutsam. Auf der Grundlage von Gutachten werden existenzielle Entscheidungen getroffen.

Beispiele hierfür sind:

  • wenn der (Verkehrs)Wert einer Immobilie oder eines Rechts an einem Grundstück festgestellt werden soll (z. B. in Scheidungsfällen, bei Erbauseinandersetzungen, bei Verkaufs-, Kauf- oder Beleihungsabsichten oder zur Vermögensübersicht)
  • wenn ein bereits vorhandenes Gutachten durch einen zweiten Sachverständigen überprüft werden soll
  • wenn eine unabhängige fachliche Beratung, Stellungnahme oder Information benötigt wird.

Demzufolge ist die Wertermittlung ein Arbeitsfeld mit hohen Anforderungen an viele Fachgebiete. Unser Sachverstand basiert auf technischen, ökonomischen und rechtlichen Kenntnissen und Erfahrungen, insbesondere hinsichtlich Bautechnik, Bauleitplanung und insbesondere den Verhältnissen auf dem Grundstücks- und Wohnungsmarkt.

Wir erstellen Gutachten für

  • Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
  • Bewertung für Zwangsversteigerungen
  • Gutachtenerstellung für gerichtliche oder private Auseinandersetzungen, z.B. in Ehescheidungen (z.B. für Zugewinnermittlungen) oder in Erbauseinandersetzungen (z.B. für Pflichtteils- bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüche)
  • Miet- und Pachtwertermittlung
  • Erstellung von Beleihungswertgutachten
  • Versicherungswertermittlung
  • Gutachtenüberprüfung
  • Erstellung von Gegengutachten

SiGeKo

SiGeKo steht für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

Sicherheits- & Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen ist für private Bauherren wie für gewerbliche Betreiber von Baustellen in der Baustellenverordnung zwingend vorgeschrieben. Wir bieten Ihnen eine fachgerechte SIGE-Koordination in der Planungs-, sowie Ausführungsphase Ihres Bauvorhabens an.

"Wo gehobelt wird, da fallen auch Späne."

Dieser Satz trifft für die Bauindustrie in ganz besonderem Maße zu. Unfälle können aus ganz unterschiedlichen Ursachen geschehen. Ein wichtiger Faktor zur Unfalvermeidung ist daher das Arbeitsschutzmanagement.

Dieses liegt einerseits im Verantwortungsbereich des Unternehmers, aber auch der Bauherr wird hier durch die Baustellenverordnung in die Pflicht genommen.

Unsere Leistungen im Bereich SiGeKo während der Planung:
· Mitwirkung in der Vor-, Entwurfs- und Werkplanung
· Ausarbeiten des SiGe-Planes, der Baustellenordnung,
· Vorankündigung für die Baugenossenschaft und die spätere Unterlage zum Betrieb des Gebäudes

Unsere Leistungen als SiGeKo während der Ausführung:
· Koordinierung der SiGe-Belange für die auf der Baustelle tätigen Unternehmen
· Überprüfung und Anpassung des SiGe-Planes in der Ausführung
· Beratung und Mitwirkung bei Vergabe und Bauablaufplanung

Es wird oft unterschätzt, welches Risiko sowohl für den Arbeitnehmer, als auch für die Verantwortlichen in einem Betrieb besteht, falls Maßnahmen zum Arbeits-& Gesundheitsschutz unterlassen werden.
Verantwortlich ist immer der Unternehmer/Bauherr und in den meisten Fällen auch das angestellte Führungspersonal sowie die delegierten Arbeitsschutzbeauftragten.
Dem Bauherren ist diese Verantwortung seit 1998 durch die Baustellenverordnung mit allen Risiken übertragen worden.

Sanktionen bei Nichtbeachtung von Arbeitsschutzgesetzen/-vorschriften sind im Gesetz vorgesehen:
· Verstöße können mit Geldbußen bis zu 25.000,00 € geahndet werden!
· Es drohen Freiheitsstrafen besonders bei Arbeitsunfällen mit Personenschäden.
· Durchgriffshaftung bei Geschäftsführern und verantwortlichen Führungskräften in der Schadensregulierung!
· Erlöschen des Anspruches auf Schadensregulierung bei Unfallversicherern!
· Schadensersatzansprüche gegen Geschäftsführer und Führungskräfte seitens geschädigter Arbeitnehmer und BG BAU!
· Schadensersatzansprüche gegen den Bauherren

Durch die zunehmende Erhöhung des Arbeitsschutzniveaus wächst die Verantwortung der Unternehmer, Bauherren und Führungskräfte.
Nach der Gesetzgebung liegt ohne die Beauftragung eines SiGeKo für die Baustelle das alleinige Risiko beim Bauherren.

Für weitere Fragen bezüglich der SiGe-Koordintion stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Tätigkeitsbereiche

Wohnungsbau

Privater Wohnungsbau | Wohn- und Geschäftshäuser

Öffentliche Einrichtungen

Bürger- und Gemeindehäuser

Querschnittskompetenzen

Vertiefungen und Spezialgebiete

Barrierefreiheit: alters- und behindertengerechtes Bauen | Energieeffizienz: energiesparendes Bauen | Kostenplanung: kostengünstiges Bauen | Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit | Baustellenmanagement

Dienstleistungen / Management

Projektsteuerung | Bestandsaufnahme | Kaufberatung und Baubetreuung

Geprüfte Listeneinträge

  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Timo Uebel
  • Energieberater vor Ort (BAFA) (Timo Uebel

Referenzprojekte

  • Kaiserslautern, Mehrfamilien Wohnhaus
  • Kaiserslautern, Mehrfamilien Wohn- und Geschäftshaus

Die Angaben zum Büro beruhen auf Selbstauskünften und stellen keine Empfehlung der Architektenkammer dar.

Kontakt


Büroanschrift

Architekturbüro Uebel
Marktstrasse 7
67655 Kaiserslautern

Tel.: 0631 205 77 870
Fax: 0631 205 77 87 19
E-Mail: office@architekturbuero-uebel.de
Web: www.architekturbuero-uebel.de

Fachrichtungen

Architektur (A)

Inhaber / Partner

  • Timo Uebel (A)