Effizienzhaus & Co

Es gibt inzwischen eine Menge von Begriffen, mit denen energiesparende Häuser benannt werden. Es gibt keine einheitliche Klassifizierung, die durch eine Norm oder eine Verordnung hinterlegt ist. Das macht es dem Bauherren schwer, sich zurechtzufinden. Am besten orientiert man sich an den vorhandenen Förderprogrammen und an den in Fachkreisen akzeptierten Konzepten. Die wichtigsten Begriffe beim Neubau eines Hauses sind daher das Effizienzhaus, das Passivhaus und das Energiegewinnhaus. 

Das KfW-Effizienzhaus

Der Begriff Effizienzhaus stammt von der bundesweiten Fördereinrichtung Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Die KfW orientiert sich bei ihrer Definition an der Systematik der Energieeinsparverordnung (EnEV). Die dort festgelegten Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf und an den spezifischen Transmissionswärmeverlust sind in unterschiedlichem Maß zu unterschreiten.

Die KfW fördert den Neubau von Wohnhäusern mit den

KfW-Effizienzhaus-Standards 40 Plus, 40 und 55.

Dabei gilt: Je kleiner die Zahl, desto besser die Energieeffizienz der Wohnimmobilie und desto höher die KfW-Förderung. Die jeweilige Zahl benennt den Prozentwert des individuell nach den Vorgaben der EnEV errechneten maximal zulässigen Primärenergiebedarfs. So darf ein KfW-Effizienzhaus 40 einen Primärenergiebedarf von maximal 40 % des entsprechenden Referenzgebäudes der EnEV haben. 
(Stand Januar 2017)

Das Passivhaus

Das Passivhaus ist eine Weiterentwicklung des Niedrigenergiehauses.

Der Anforderungswert an den Energiebedarf orientiert sich jedoch nicht an der EnEV, da das Passivhauskonzept schon länger existiert. Bezugsgröße ist hier der so genannte Heizwärmebedarf. Dabei werden sämtliche Wärmeverluste über die Gebäudehülle berechnet. Davon werden die kostenlosen Wärmegewinne in Form der Sonneneinstrahlung über die Fenster und in Form von Abwärme sämtlicher Geräte und auch der Wärme, die die Bewohner abgeben, abgezogen.

Der Rest, der in der Regel durch die Heizungsanlage gedeckt werden muss, ist der Heizwärmebedarf. Dieser darf beim Passivhaus maximal 15 kWh/(m2 a) betragen. Hier sind nicht die Verluste der Heizung, die Warmwasserbereitung und auch nicht der Aufwand für die Bereitstellung der Energieträger berücksichtigt.

Das Energiegewinnhaus

Das Energiegewinnhaus muss zwei zentrale Anforderungen erfüllen.

  • Es muss sich mindestens um ein KfW-Effizienzhaus 55 handeln.
  • Die Energiebedarfsmenge für Heizung und Warmwasser muss zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen.

Dies ist entweder über eine entsprechend dimensionierte Photovoltaikanlage oder durch den Einsatz anderer regenerativer Energien wie Biomasse, Solarwärme oder Umweltwärme in Wärmepumpen zu erreichen.

Der Anteil der solaren Strahlungsenergie muss jedoch mindestens 50 % betragen. Da die Menge an regenerativ erzeugter Energie sehr häufig den Bedarf des Hauses übersteigt, spricht man von einem Energiegewinnhaus.

Allerdings wird die regenerativ erzeugte Energie oft nicht zeit- und deckungsgleich mit dem aktuellen Bedarf des Hauses erzeugt. Das Haus bleibt also weiterhin auf den Bezug von Energie angewiesen. Es handelt sich also „nur“ in der Betrachtung der Jahresbilanz um ein Energiegewinnhaus.