27. September 2022

Neue BEG Förderkategorie

Ein „Worst Performing Building“ ist ein Gebäude, das aufgrund seiner Bauteilkomponenten zu den energetisch schlechtesten 25 Prozent des deutschen Gebäudebestandes gehört.

Änderungen zum 21. September 2022:

Worst Performance Buildings

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wurde erneut geändert: In Kraft getreten ist die Förderung für die sogenannten Worst Performance Buildings. Diese werden

  • entweder über den Primärenergiebedarf oder
  • eine schlechte Gebäudehülle definiert.

Der Primärenergiebedarf wird über den Energieausweis bestimmt, wenn dieser den aktuellen Zustand des Gebäudes widerspiegelt. Wenn seit der Erstellung energetisch relevante Sanierungen erfolgt sind, muss der Ausweis neu ausgestellt werden. Sobald er die Klasse H ausweist oder bei älteren Ausweisen einen Primärenergiebedarf von über 250 kWh/m2/a ausweist, gilt das Gebäude als WPB.

Alternativ zum Primärenergiebedarf kann auch die Gebäudehülle betrachtet werden: Sind die Außenwände unsaniert und das Gebäude von 1957 oder früher, ist es ebenfalls ein WPB, unabhängig vom Zustand der Heizung oder des Dachs. Bei einer Wärmedämmung, die vor 1983 angebracht wurde, gilt das Gebäude als nicht gedämmt.

Für diese Gebäude gibt es ab jetzt bei einer Sanierung zum Effizienzhaus oder Effizienzgebäude 40 oder 55 einen zusätzlichen Tilgungszuschuss von fünf Prozent. Eine Kumulation mit der EE- oder NH-Klasse ist erlaubt.

Weitere Informationen:

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima­schutz (BMWK) hat die Bundes­förderung für effiziente Gebäude zum 28.07.2022 angepasst:

  • Bei Sanierung entfällt die Förderung der Effizienz­haus-Stufe 100, der Einzelmaßnahmen und des individuellen Sanierungs­fahrplans (iSFP-Bonus).
  • Die Förderung von gas­betriebenen Anlagen und den damit einher­gehenden Umfeld­maßnahmen entfällt.
  • Bei Sanierung, Neubau und Kauf wurden Kredit­höchst­beträge und Tilgungs­zuschüsse angepasst.

 

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