22. September 2026

Was machen die da eigentlich?

#6 Wahlvorstand

Wahlvorstand: Damit die Wahl fair, korrekt und verlässlich abläuft

Eine Wahl braucht klare Regeln – und Menschen, die darauf achten, dass sie eingehalten werden. Genau dafür gibt es den Wahlvorstand. Er sorgt dafür, dass die Wahl zur Vertreterversammlung ordnungsgemäß vorbereitet, begleitet und abgeschlossen wird. Kurz gesagt: Der Wahlvorstand stellt sicher, dass das gesamte Verfahren korrekt abläuft – von der Prüfung der Wahlvorschläge bis zur Feststellung des Wahlergebnisses.

Wer gehört dazu?
Der Wahlvorstand wird eigens für die Durchführung der Wahl bestellt. Er besteht aus dem Vorsitzenden und sechs weiteren Mitgliedern. Für den Vorsitzenden und für jedes weitere Mitglied ist jeweils eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu wählen. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter müssen die Befähigung zum Richteramt haben. Die übrigen Mitglieder des Wahlvorstands kommen aus dem Kreis der Kammermitglieder. Wichtig ist dabei: Der Wahlvorstand handelt neutral und ist allein einem ordnungsgemäßen Wahlverfahren verpflichtet.

Was macht der Wahlvorstand eigentlich?
Zu seinen Aufgaben gehört es insbesondere,

  • das Wahlverfahren vorzubereiten, zu begleiten und zu überwachen,
  • eingereichte Wahlvorschläge und Kandidaturen zu prüfen,
  • über die Zulassung der Kandidierenden zu entscheiden,
  • den ordnungsgemäßen Ablauf von Online- und Briefwahl sicherzustellen,
  • das Wahlergebnis festzustellen und bekannt zu machen,
  • und bei Rückfragen oder Zweifelsfällen im Wahlverfahren zu entscheiden

Verantwortung für ein faires Verfahren
Der Wahlvorstand ist damit kein politisches, sondern vor allem ein verfahrenssicherndes Gremium. Er trifft keine berufspolitischen Entscheidungen, sondern schafft die Grundlage dafür, dass die Mitglieder ihre Vertreterinnen und Vertreter in einem transparenten, verlässlichen und rechtssicheren Verfahren wählen können.

Unabhängig und sorgfältig
Gerade weil Wahlen für die demokratische Legitimation der Gremien von zentraler Bedeutung sind, trägt der Wahlvorstand eine besondere Verantwortung. Seine Arbeit beginnt lange vor dem eigentlichen Wahlzeitraum und endet erst, wenn das Wahlergebnis verbindlich festgestellt ist.