14. Juni 2021

Bauen und Wohnen im Koalitionsvertrag

Anfang Mai unterzeichneten Vertreterinnen und Vertreter der neugewählten Landesregierung in Rheinland-Pfalz den Koalitionsvertrag. Den Themen Bauen und Wohnen widmet das Papier sechs Seiten

Unter der Überschrift „Zukunftssicher Bauen und Wohnen in Rheinland- Pfalz“ behandelt das Kapitel eine große Bandbreite an bau- und wohnrelevanter Themen. Das Hauptaugenmerk des Papiers liegt allerdings auf den Themen bezahlbares Wohnen und Nachhaltigkeit.

Soziale Wohnraumförderung

Die Landesregierung plant in diesem Jahr, mit Förderprogrammen einen Beitrag von 375 Millionen Euro zu investieren. Die Förderungen beziehen den Neubau und die Modernisierung von Mietwohnungen, den Erwerb von Belegungsrechten und die Förderung von Genossenschaften, Gemeinschaftswohnungen sowie von Studierendenwohnheimen ein. Außerdem sollen Förderprogramme die Eigentumsquote und die Eigenheimförderung weiter vorantreiben. An der bis 2024 laufenden Kappungsgrenze und der bis 2025 gültigen Mitpreisbremse hält die Regierung fest.

Einbindung von Kommunen

Die Kommunen sollen laut Vertrag bei der Erschließung von Baugebieten und der Förderung des Wohnungsbaus stärker eingebunden werden, weshalb die Landesregierung neue Kooperationsvereinbarungen mit den Kommunen abschließen möchte. Geplant sind die Einführung von Quoten für den sozialgeförderten Wohnungsbau und eine Zuschussförderung für energetische und klimafolgenangepasste Maßnahmen in Quartieren. Außerdem sollen Kommunen sich vermehrt an bestehenden Wohnungsbaugesellschaften beteiligen. Durch Konzeptvergaben will man Qualität mit Entwicklungsmaßnahmen verbinden. Das Land stellt zudem Beratungsangebote im Bereich Bodenbevorratung und Baulandmangement in Aussicht und möchte Kommunen den Ankauf von Flächen erleichtern.

Nachhaltigkeit

Die Einhaltung der Klimaziele definiert der Vertrag als wichtige Aufgabe für die kommenden Jahre. Im Neubau und bei der Sanierung von Altbauten sollen verstärkt nachhaltige Bauprodukte zum Einsatz kommen. Das Bauordnungsrecht soll anhand von ökologischen Standards und Sicherheitsanforderungen weiterentwickelt werden. In der LBauO soll die Begrünung von Freiflächen zur Pflicht gemacht werden. Möglichkeiten zur Dach- und Fassadengrünung sollen stärker genutzt werden. Bei der Kalkulation von Bauprojekten des Landes im Hochbau wird ein CO2-Schattenpreis in Höhe von 180 Euro pro Tonne auferlegt. Des Weiteren ist geplant, die Bauleitplanung so auszurichten, dass Aspekte des Klimaschutzes und der Klimaanpassung in Flächennutzungs- und Bebauungsplänen integriert werden. Der Landesbetrieb Liegenschaft und Baubetreuung (LBB) soll weiter gestärkt werden und die Umsetzung der umweltpolitischen Ziele im Landesbau voranbringen. Daher wird der LBB zukünftig auch vermehrt auf die Expertise von freiberuflichen Architektinnen und Architekten zurückgreifen.

HOAI und Digitalisierung

In Bezug auf die Honararordnung für Architekten und Ingeniuere betont das Papier die große Bedeutung der HOAI für kleine und mittlere Büros. Der digitale Bauantrag soll mit Hilfe des Onlinezugangsgesetzes ermöglicht werden und hat nicht nur die Einreichung von Unterlagen, sondern die Digitalisierung des gesamten Prozesses zum Ziel. Die Digitalisierung im Bereich des öffentlichen Bauens wird ebenfalls vorangetrieben: BIM, datenbankbasiertes Arbeiten sowie eine zentrale und dynamische Datenerfassung sollen zum Einsatz gebracht werden, um eine Grundlage für beschleunigte Bauprojekte zu schaffen.

Kommunikation und Austausch

Als Kommunikationsplattform für den Austausch mit der Bau- und Immobilienwirtschaft, Planung, Politik und Wissenschaft hebt der Koaltionsvertrag das Bauforum Rheinland-Pfalz hervor. In diesem Bündnis engagiert sich auch die Architektenkammer Rheinland-Pfalz als Mitglied. Darüber hinaus verpflichtet sich die Landesregierung die regionale Baukultur in Rheinland-Pfalz weiter zu fördern und betont die gute Zusammenarbeit mit dem Zentrum Baukultur.

Weitere Informationen

Der Koalitionsvertrag zum Download: MEHR