27. Oktober 2020

Wettbewerbe? Wettbewerbe!

Barbara Ettinger-Brinckmann
© Kai Mehn, Neustadt

Wettbewerbe beschäftigen uns seit Jahrzehnten. Wir haben die Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, Barbara Ettinger-Brinckmann, um ihre Einschätzung gebeten.

Ein öffentlicher und transparenter Umgang mit wichtigen Bauvorhaben ist für die Architekturqualität und damit für die Baukultur von großer Bedeutung. Der Architektenwettbewerb spielt dabei eine herausragende Rolle.

Manfred Sack, der inzwischen verstorbene Redakteur der ZEIT, hat es einmal so gesagt: „Bauen ist nie nur privat. Es ist immer auch öffentlich. Das Haus, die Nachbarschaft, die Stadt, wo wir wohnen und arbeiten, bestimmt die Qualität unseres und des Lebens zukünftiger Generationen, gibt Heimat ein räumliches Gefüge.“

Dieses Gefüge wird nicht durch einzelne herausragende Bauwerke bestimmt, sondern entsteht erst durch das Zusammenspiel von Gebäuden, Nutzungen, Dichte, Straßen, Plätzen, Stadttechnik, Möblierung, Grünanlagen. Verantwortlich dafür sind aber nicht nur die Architekten, allen voran sind es die Bauherren, und es sind die Politik, die Verwaltung, die das öffentliche Interesse einzufordern haben.

Zwischen Nützlichkeit und Schönheit, zwischen Bauherrenerwartung und der Produktion von Heimat stellen sich tausend und eine widerstreitende Anforderung an die zu findende Lösung. Die ‚beste‘ kann es bei dieser Komplexität kaum geben. Gesucht wird eher das ‚relative Optimum‘, gefordert ist auch die Beteiligung derjenigen am Entscheidertisch, die nicht direkt beteiligt sind: Nutzerinnen und Nutzer und die Öffentlichkeit. Deshalb bietet nur die Kenntnis von Alternativen, nur der Diskurs von Fachwelt und Sachwaltern der anderen Interessen die höchste Gewähr dafür, dieses ‚relative Optimum‘ zu finden. Und darüber auch das am besten geeignete Architekturbüro.

Bereits seit dem Ende des 19. Jahrhunderts gibt es in Deutschland bewährte Regeln für die Durchführung von Planungswettbewerben. Ihre Prinzipien sind unverändert in der RPW 2013, der aktuellen Richtlinie, zu finden. Doch seit 1992 gibt es eine einschneidende Zäsur: Seither müssen alle Dienstleister – und hierzu zählen auch wir – gemäß der europäischen Vorgaben GATS-weit ohne Diskriminierung gleiche Chancen für den Zugang zu einem öffentlichen Auftrag und damit auch zu einem Wettbewerb erhalten. Im nachgetrauerten Früher waren regionale Wettbewerbe oder Einladungswettbewerbe gang und gäbe – tempi passati – mindestens für die öffentlichen Bauherren.

So gibt es weder die ‚beste‘ Lösung noch ‚den‘ Architektenwettbewerb. Sogar bei der Auswahl des Verfahrens stellt sich die Frage nach dem relativen Optimum und der ‚richtigen‘ Ausgestaltung. Unterschiedliche Interessen sind zu versöhnen: Junge Architektinnen und Architekten hoffen auf Markteinstieg und einfache Zugangsbedingungen. Bereits bekannte Büros möchten mit ihrer Erfahrung punkten und wünschen eine kleine Konkurrenz.

Die Bauherrschaft schätzt die Qualität des Entwurfes, aber auch die Kalkulierbarkeit des Verfahrens.

Den Wettbewerb für öff entliche Bauherren verpflichtend zu machen, ist bisher leider trotz aller Bemühungen der Bundeskammer nicht gelungen. Umso wichtiger ist es mir als Vertreterin des Berufsstandes, den Wettbewerb allen so schmackhaft wie möglich zu machen. Auch den privaten Bauherren. Dazu braucht es den passenden Zuschnitt des Wettbewerbsverfahrens. Zwei Schlüsselprobleme gilt es zu beachten: die Teilnehmerzahlen und das Auftragsversprechen. Bei einer begrenzten Teilnehmerzahl müssen wir den Bauherrn überzeugen, die Zugangshürden so niedrig wie möglich zu halten, damit die Jungen und Kleinen sie überwinden können. Und das Auftragsversprechen? Bauherren lassen sich nur ungern von vorneherein auf ein ihnen unbekanntes Büro festlegen. Die an den Wettbewerb anschließende Verhandlung mit allen Preisträgerinnen und Preisträgern ist oft der Preis, den wir zahlen müssen, um den Wettbewerb gegen andere Verfahrensarten durchzusetzen.

Denn machen wir uns klar: Es gibt eine Reihe zulässiger Vergabeverfahren sowohl für die öffentliche als auch für die private Bauherrschaft. Darüber hinaus sehen wir uns allerdings allzu oft Verfahren ausgesetzt, die es an Fairness mangeln lassen. Hier sind wir alle gefragt und dazu aufgerufen, diese Verfahren zu boykottieren – zum Schutz der eigenen Interessen und der Interessen aller! Seit Ende des 19. Jahrhunderts gilt: Gute Wettbewerbe brauchen den politischen Willen engagierter Auslober, kundige Beratung, kreative Wettbewerbsentwürfe und nicht zuletzt die Solidarität des Berufsstandes.

  

Archivbeitrag vom 27.10.2020