14. Juni 2021

Die Kammergremien

Struktur der Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Struktur der Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Grafik: AKRP

Was sind die Aufgaben und Einflussmöglichkeiten der Vertreterversammlung und des Kammervorstandes?

Im Oktober und November dieses Jahres wird das Parlament der Kammermitglieder, die Vertreterversammlung, neu gewählt. Zu Beginn des Jahres 2022 folgt die Vorstandswahl. Aber was genau sind die Aufgaben dieser beiden Gremien? Welche Entscheidungen werden getroffen? Welchen Einfluss haben sie auf den Berufsalltag?

Die Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung ist das oberste Selbstverwaltungsorgan der Architektenkammer. Dieses Parlament tagt in etwa zweimal im Jahr. Dabei entscheidet die Vertreterversammlung über die berufsrechtlichen Grundsätze der Kammerarbeit und diskutiert Angelegenheiten von berufspolitischer Bedeutung.

Im Einzelnen beschließt die Vertreterversammlung Kammersatzung und diverse Ordnungen, wie beispielsweise die Berufsordnung, die Beitragsordnung und die Sachverständigenordnungen. Ihr obliegt weiter die Wahl des Vorstandes und die Bildung von Ausschüssen sowie Arbeits- und Kammergruppen, die sich mit wichtigen berufsrelevanten Themen eingehend befassen.

Neben festen Ausschüssen zu den Themen „Ausbildung, AIP/Junge Architekten, Weiterbildung“, „Vergabe und Wettbewerbswesen“, „Haushalt und Finanzen“ sowie „Sachverständigenwesen“ gibt es bedarfsgerechte Arbeitsgruppen zu aktuellen berufspolitischen Themen.

Die Mitglieder der Vertreterversammlung werden in gleicher, geheimer und direkter Wahl auf fünf Jahre gewählt. Zur Briefwahl kommt dieses Jahr erstmals die Möglichkeit der Online-Wahl. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Architektenkammer Rheinland-Pfalz. Das Wahlrecht kann nur in der Fachrichtung, der die Wahlberechtigten angehören, ausgeübt werden. Jedes Mitglied hat dabei so viele Stimmen, wie in seinem Wahlbezirk Vertreterinnen und ertreter auf seine Fachrichtung entfallen.

Die Satzung der Architektenkammer bestimmt, dass die Anzahl der Mitglieder der Vertreterversammlung 50 Personen nicht überschreiten soll. Aktuell sind es 48, was sich aber proportional zur Gesamtzahl der Mitglieder jeweils ändern kann.

Der Vorstand

Der von der Vertreterversammlung gewählte Vorstand der Architektenkammer besteht derzeit aus zehn Personen: dem dreiköpfigen Präsidium und sieben weiteren Mitgliedern. Die Vorstandsmitglieder werden üblicherweise aus den Reihen der Vertreterversammlung gewählt, dies ist jedoch nicht zwingend. Der Vorstand führt die Geschäfte der Architektenkammer und ist insbesondere zuständig für die Führung der Berufsverzeichnisse, wie der Architektenliste, für die Aufstellung des Haushaltsplans und Haushaltsrechnung sowie die Bestellung der Mitglieder des Eintragungsausschusses. Darüber hinaus macht er Vorschläge zur Auswahl von ehrenamtlichen Beisitzern der Berufsgerichte. Der Vorstand verfügt weiter über ein Rügerecht, kann also Berufspflichtverletzungen von Mitgliedern schriftlich beanstanden. Daneben berät und beschließt der Vorstand über diejenigen Aufgaben der Kammer, die nicht der Vertreterversammlung vorbehalten sind. Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig und erhalten für diese Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung.

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