Seminar:
26037
Termin:
20. Mai 2026 09:00 Uhr
- 17:00
Uhr
Referent:
Rechtsanwalt Philipp Scharfenberg, Heidelberg
Teilnehmergebühr:
159,- € / 219,- € Gäste
Veranstalter:
Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Hindenburgplatz 6
55118 Mainz
1. Überblick über Pflichten des Bauüberwachers
Darstellung der wesentlichen Grundleistungen nach HOAI; Gesetzlicher Rahmen im BGB; Objektüberwachung (Haftung des Bauüberwachers bei mangelhafter Überwachung); Rechnungsprüfung; Koordination
2. Richtiger Umgang mit Nachträgen und Mengenänderungen
§ 2 VOB/B; Prüfung von Nachträgen; Leistungsänderungsrechte des Bauherrn; Stundenlohnarbeite
3. Richtiger Umgang mit Mängeln der Bauleistungen
Richtige Vorgehensweisen bei Mängeln; Mängelrügen; Mängel vor der Abnahme; Kündigung wegen Mängeln; Umgang mit Bedenkenhinweisen
4. Maßnahmen bei Leistungsverzögerungen bei Bauleistungen und leistungsunwilligen Bauunternehmern
Fristsetzungen nach § 5 Abs. 3 und Abs. 4 VOB/B; Vertragsstrafe; Behinderungsanzeigen; Kündigungsrechte; Leistungsverweigerungsrechte des Bauunternehmers
5. Kündigung des Vertrags
Gefahren der Kündigung; freie Kündigung; Kündigung aus wichtigem Grund; Sicherheitsverlangen nach § 650f BGB
6. Abnahme
Was ist die Abnahme?; das Abnahmeprotokoll; Abnahmeverweigerung; Umgang mit Abnahmeaufforderungen; fiktive Abnahme; Teilabnahme des Bauüberwachers nach § 650s BGB
7. Der Umgang mit dem Bauherrn
Umfang der Beratungspflichten gegenüber Bauherrn; Vorsicht bei Rechtsberatung

