Seminar:
26012
Termin:
19. Februar 2026 09:00 Uhr
- 17:00
Uhr
Referent:
Univ.-Prof. (em.) Dr.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing. Wolfdietrich Kalusche, Cottbus
Teilnehmergebühr:
159,- / 219,- Gäste
Veranstalter:
Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Hindenburgplatz 6
55118 Mainz
Architekten, Bauherren und Nutzer benötigen schon zu Beginn eines Bauprojekts Bemessungsgrößen für dessen Planung, Erstellung und Nutzung. Das Raumprogramm ist ein wesentlicher Bestandteil der Anforderungen des Auftraggebers an die Objektplanung. Die darin enthaltenen Flächenangaben sollen vollständig und eindeutig sein, z. B. Nutzungsfläche (NUF) nach DIN 277 oder Wohnfläche nach WoFlV. Auf dieser Grundlage können bereits wesentliche Ermittlungen durchgeführt und Entscheidungen im Hinblick auf die Realisierung des Bauvorhabens getroffen werden. Während der Planung und Ausführung sowie der Nutzung sind immer wieder Ermittlungen der Grundflächen und des Rauminhalts aufzustellen. Die Beurteilung der Vorteilhaftigkeit von Bauwerken kann mit Hilfe von Planungskennwerten erfolgen, sie sind auch Grundlage für deren Optimierung.
Gliederung:
- Baunutzungsverordnung (BauNVO) – hier nur städtebauliche Kennziffern
- DIN 277:2021-08, Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau, Vergleich mit vorangegangenen Fassungen (DIN 277-1:2016-01, DIN 277-1:2005-02)
- WoFlV:2004-01, Wohnflächenverordnung
Auf dieser Grundlage werden anhand von Beispielen ermittelt und beurteilt:
- statistische Ermittlung der Brutto-Grundfläche aus dem Raumprogramm
- Abgleich der Brutto-Grundfläche zu Art und Maß der baulichen Nutzung
- Flächenwirtschaftlichkeit von Gebäuden
- Wohnflächenanteil unterschiedlicher Wohngebäude
- Auffassungen zur Mietfläche

