02. Februar 2026

Wahlprüfsteine zur Landtagswahl 2026

Ansicht des Gebäudes mit Erweiterung
Landtag Rheinland-Pfalz, Mainz
Foto: tichr, stock.adobe.com

Gute Tradition sind die Wahlprüfsteine der Architektenkammer Rheinland-Pfalz. Auch zur diesjährigen Landtagswahl am 22. März 2026 haben wir fünf Top-Themen des Planens und Bauens zur Diskussion gestellt. Hier sind sie.

Wahlprüfsteine 2026
der Architektinnen und Architekten in Rheinland-Pfalz

Sondervermögen Infrastruktur, allgemeiner Investitionstau, Bauwende, Wohnungskrise, Klimaschutz – diese aktuellen Themen zeigen: Der Planungs- und Bausektor leistet einen erheblichen Beitrag zur Bewältigung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben und zur ökonomischen Stabilität des Landes. Seine Wertschöpfung findet zum allergrößten Teil lokal und regional statt. In den kommenden Jahren stehen aus dem „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“ des Bundes und der Aufstockung aus Landesmitteln insgesamt 5,4 Mrd. Euro zur Verfügung.

In Rheinland-Pfalz gewährleisten rund 5.900 Architektinnen und Architekten und etwa 5.000 qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als Teil der Freien Berufe und der Kreativwirtschaft aufgrund hoher fachlicher Qualifikation und beruflicher Unabhängigkeit eine leistungsorientierte Berufsausübung. Sie sind wichtige Akteure auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Stadtplanerinnen und Landschaftsarchitekten, Architektinnen und Innenarchitekten verfügen in ihren jeweiligen Fachbereichen über Kompetenzen vom regionalplanerischen und stadträumlichen Kontext über Landschaft, Freianlagen und Hochbau bis zum raumbildenden Ausbau für Bildung, Gesundheit und Kultur.

Die Landespolitik ist daher aufgefordert, sich weiterhin für faire Rahmenbedingungen für einzusetzen, die es den planenden Berufen aller Fachrichtungen ermöglichen, sich auf ihre gesellschaftsrelevanten Aufgaben zu konzentrieren.

Machen wir diese fünf Prinzipien zum Gradmesser für zukunftsorientierte Landespolitik:

  1. Planung ist wertvoll
  2. Bestand schätzen – Ressourcen schonen
  3. Planen – Genehmigen – Bauen
  4. Wohnen bezahlbar machen
  5. Strukturen zukunftsfähig gestalten

  

1. Planung ist wertvoll

In den freien Büros wie in der Verwaltung erbringen die planenden Berufe Leistungen der Daseinsvorsorge: Vom Wohnungsbau über den klimaresilienten Umbau der Kommunen, von der Umsetzung des Infrastrukturpaketes bis zur Realisierung der Bauwende und dem Einstieg in eine echte Ressourcenschonung durch Kreislaufwirtschaft - jeder Wirtschaftsleistung im Baubereich gehen Planungs- und Genehmigungsleistungen voran. Ohne gute Planung kein gutes Bauen!

Städte und Kommunen verdienen die beste, nicht die erstbeste Planungslösung. Nachhaltig gute und wirtschaftliche Lösungen für Schulen und Krankenhäuser, für Plätze und Straßen, für Wohnen und Arbeiten sind nicht billig zu haben.

Die überwiegend in kleinen und mittleren Einheiten organisierten Planungsbüros, die diese Planungsleistungen erbringen sollen, brauchen daher faire Beteiligungschancen und einen offenen Marktzugang. Das Vergabehandeln auf allen Ebenen muss diese Strukturen beachten, um die Fachkompetenz vor Ort zu stärken, die eine Bauwende schaffen, kreislauffähiges Bauen etablieren und so den Gebäudebestand in den nächste 25 Jahren emissionsfrei planen und umbauen soll.

Neben dem fairen Marktzugang sichern auskömmliche Honorare langfristig einen hervorragend qualifizierten, leistungsfähigen Planungssektor.

Hier sehen wir folgenden Handlungsbedarf:

  1. Vergabe im Ideen- und Leistungs- nicht im Preiswettbewerb 
    Gute Planung muss qualitätsorientiert vergeben und angemessen honoriert werden.
  2. Losweise Vergabe zur Mittelstandsförderung beibehalten.
    Nur dezentrale, selbständige Büros können in der Fläche die Anforderungen der Bauwende stemmen.
  3. Handlungsfähigkeit herstellen - Finanzausstattung der kommunalen Haushalte den Bedarfen anpassen.
  4. Gezielte Innovationsförderung durch öffentliche Bauherren
    Die öffentliche Hand muss Vorreiterin bei innovativen Techniken, Baumaterialien und Standards werden.
  5. Klare Verantwortung verbessert Prozessqualität.
    Gutes Bauen braucht zügige und klare Entscheidungen.

  

2. Bestand schätzen – Ressource schonen

Bis 2040 soll Rheinland-Pfalz klimaneutral werden. Der Bausektor verfügt bei der Realisierung dieses Ziel über eine enorme Hebelkraft, um die erforschten und entwickelten Lösungen in die Breite des Baualltags zu übernehmen. Die Umsetzung des Infrastrukturpaketes bietet jetzt die Chance, Dinge richtig zu machen – oder die Zukunft auf Jahrzehnte zu verbauen. 

Rheinland-Pfalz muss die Gunst der Stunde nutzen. Nur, wenn ebenso klug wie zügig investiert wird, entfaltet das Investitionspaket die Dynamik, die Land und Kommunen brauchen. Der Gebäudebestand verursacht noch immer rund 40 Prozent der Treibhausgas Emissionen und mehr als die Hälfte des Abfallaufkommens – Grund genug, den Bestand endlich als Ressource zu verstehen und zu nutzen.

Hier sehen wir folgenden Handlungsbedarf

  1. Leerstand als Ressource begreifen, Bestand schätzen und ertüchtigen.
    Vorrang für Sanierung und Umbau! Baulücken- und Flächenkataster erheben.
  2. Innenentwicklung als Wirtschafts- und Wertschöpfungsfaktor in der Region verstehen.
    Konzepte für integrierte Kommunalentwicklung fördern!
  3. Sekundäre Baustoffe erschließen – Verwendung ermöglichen.

  

3. Planen - Genehmigen - Bauen

Trotz eines wirtschaftlich schwierigeren Umfeldes ist die Finanzierung oft nicht mehr der erste limitierende Faktor bei der Umsetzung von Bauvorhaben. Planungs- und Genehmigungsprozesse werden als überlang wahrgenommen, Personalknappheit und überbürokratische Verfahren lähmen die schnelle Umsetzung des Nötigen und führen zu Unverständnis in weiten Teilen der Gesellschaft.

Bürokratieabbau erfordert hohe Kompetenz, Mut und die Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme auf allen Seiten. Verfahren, Gesetze und Verordnungen müssen auf den Prüfstand. Umfang und Komplexität dieser Aufgabe dürfen keine Ausrede sein, nicht sofort zu beginnen. Nur dann wird Verwaltungshandeln schneller und besser.

Hier sehen wir folgenden Handlungsbedarf:

  1. Verschlankung von Genehmigungsverfahren
  2. Abbau von Mehrfachprüfungen
  3. Einfache Regulierung mit Augenmaß bei Ökobilanzierung, Lebenszyklusberechnung und digitalem Gebäuderegister
  4. Stärkung der öffentlichen Verwaltung durch Fachkompetenz: Konsequente Besetzung freier Stellen durch Fachleute.

  

4. Wohnen bezahlbar machen

Seit vielen Jahren besteht in den Ballungsgebieten und den Oberzentren des Landes Wohnraumbedarf. Trotz guter Förderbedingungen wird dieser Bedarf nicht gedeckt. Immer weiter steigende Herstellungskosten, die über Mieten kaum noch refinanzierbar sind, verschärfen das Problem. Eigentumsbildung ist für viele Menschen unmöglich.

Kommunen brauchen kurzfristig Perspektiven und langfristige Entwicklungskonzepte. Eine kluge Innenentwicklung, die neben dem Wohnraum die öffentlichen Freiräume, vorausschauende technische und soziale Infrastrukturprojekte sowie zukunftsfähige Mobilitätskonzepte bedenkt, um so Platz für künftiges Wohnen in einer sich wandelnden Gesellschaft zu schaffen, muss Basis werden.

Hier sehen wir folgenden Handlungsbedarf:

  1. Umnutzungs- und Aufstockungspotenziale konsequent fördern
  2. Gebäudetyp e als Regelstandard etablieren:
    „Normal“ ist das neue Normal.
  3. Genossenschaftliche Modelle der Eigentumsbildung ermuntern
  4. Suffiziente Modelle forcieren. Genug muss genügen.
  5. Langfristige, am Gemeinwohl orientierte Raumplanungsperspektiven entwickeln -
    Kommunale und regionale Bodenfonds fördern.
  6. Eigentumsbildung erleichtern - Grunderwerbssteuer für Ersterwerb abschaffen.

  

5. Strukturen zukunftsfähig gestalten

In wenigen Jahren werden die geburtenstarken Jahrgänge aus dem Arbeitsleben ausscheiden. Köpfe und Hände werden fehlen, die Aufgaben bleiben. Nur mit Hilfe einer hervorragenden digitalen Infrastruktur können die Effizienzgewinne gehoben werden, die wir brauchen, um Kernaufgaben leistbar zu halten.

Allerdings geht der erfolgreichen Digitalisierung die Struktur- und Prozesskritik voran. Städtebauförderung und Dorferneuerung, soziale Wohnraumförderung, ökologische und nachhaltige Siedlungs- und Freiraumentwicklung, Natur- und Umweltschutz, Infrastrukturplanung, Wasser- und Abfallwirtschaft sowie Energiepolitik werden in Rheinland-Pfalz von verschiedenen Ministerien bearbeitet. Im Sinne einer nachhaltigen, abgestimmten, ressortübergreifenden Entwicklung muss diese Trennung überprüft, müssen Entscheidungsstrukturen überdacht und optimiert werden.

Hier sehen wir folgenden Handlungsbedarf:

  1. Bündelung aller Aufgaben (Landesentwicklung, Städtebauförderung und Dorferneuerung, soziale Wohnraumfördern) in einem Bauministerium
  2. Auf parlamentarischer Ebene Einrichtung eines eigenen Ausschusses für den Bereich der Landesentwicklung, des Planens und Bauens.