Web-Sem. "JGS + Biogasanlagen - Auffrischung + Fortbildung"

Am 1. August 2017 trat die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in Kraft.

Danach dürfen ab dem 1. August 2017 anzeigepflichtige JGS- und Biogas-Anlagen einschließlich der zu ihnen gehörenden Anlagenteile nur noch von Fachbetrieben nach § 62 Wasserhaushaltgesetz (WHG) errichtet, von innen gereinigt, instand gesetzt und stillgelegt werden (§ 45 und Anlage 7 Nr. 2.4 AwSV).

Seit August 2018 untersetzt die Technische Regel TRwS 792 JGS- Anlagen die AwSV.

Die Veranstaltung ist von der Architektenkammer Rheinland-Pfalz als Fortbildung für ihre Mitglieder anerkannt.

Anerkennungsnummer:
F00005-2025-0038

Termin:
10. November 2025 09:00 Uhr - 11. November 2025 13:00 Uhr

Referent:
siehe Anlagen

Teilnehmergebühr:

Gäste: 473.62 €
Mitglieder: 473.62 €

Veranstalter:
InformationsZentrum Beton GmbH

Ansprechpartner:

Peter Schermuly
Telefon: +4915112671912
Mail: peter.schermuly@beton.org

Veranstaltungsort:

Web
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59269 Beckum

 

Link zur Veranstaltung

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Unterrichtsstunden

Architektur – Landschaftsarchitektur