Juristischer Leitfaden „BIM - Building Information Modeling“

Die Digitalisierung des Wirtschaftslebens hat längst auch das Planen und Bauen erfasst. Im In- und Ausland werden Bauprojekte unter Einsatz neuer digitaler Arbeitsmethoden geplant und abgewickelt.

Dabei kommt insbesondere BIM (Building Information Modeling) zum Einsatz, eine Arbeitsmethode, bei der parametrisierbare 3D-Objekte in CAD-Programmen mit alphanumerischen Objektfunktionen verbunden werden. Durch den Einsatz von BIM eröffnet sich eine Vielzahl neuer Anwendungsmöglichkeiten wie Qualitätschecks, automatisierte Kollisionsprüfungen, Simulationen und vieles mehr.
Mit ihrer neue

Mit der Informationsbroschüre „BIM - Building Information Modeling“ hat die Architektenkammer NRW gemeinsam mit der Rechtsanwaltskanzlei Kapellmann und Partner einen juristischen Leitfaden für den Umgang mit Building Information Modeling erarbeitet. Die Broschüre liefert Vorschläge zu Honorarvereinbarungen und Urheberrecht, Vertragsklauseln und Regelungsvorschläge sowie zu Verantwortlichkeit und Haftung im Umgang mit BIM. Zudem zeigt sie anhand praktischer Beispiele auf, wo und wie Architekten zusätzliche Honorare vereinbaren können.

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