Architekturpreis Rheinland-Pfalz 2000/2001 ausgelobt

Die Architektenkammer Rheinland-Pfalz schreibt 2000 zum zweiten Mal den "Architekturpreis Rheinland-Pfalz" aus. Der Preis ging 1998 aus dem Auszeichnungsverfahren "Vorbildliche Bauten" hervor.

Mit dem "Architekturpreis Rheinland-Pfalz" sollen in einem Rhythmus von rund zwei Jahren beispielhafte Lösungen der Architektur, der Innenarchitektur, der Landschaftsarchitektur und des Städtebaus in Rheinland-Pfalz gewürdigt und der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Dabei will der "Architekturpreis Rheinland-Pfalz" insbesondere solche Objekte auszeichnen, die als ganzheitliche Lösungen auf die hervorragende Zusammenarbeit der unterschiedlichen Fachbereiche zurückzuführen sind.

Die Würdigung eines Objektes mit dem "Architekturpreis Rheinland-Pfalz" setzt voraus, dass dieses Objekt in ästhetischer, funktionaler, wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Hinsicht hohen Anforderungen genügt. Dabei ist die Größe des Objektes nicht entscheidend, sondern die Qualität der Lösung. Sanierungen, Umnutzungen und denkmalpflegerische Maßnahmen sind nur dann zum "Architekturpreis Rheinland-Pfalz" zugelassen, wenn sie eine geschlossene schöpferische Leistung darstellen und sich nicht auf punktuelle Eingriffe beschränken. Neben dem "Architekturpreis Rheinland-Pfalz 2000/2001" wird ein "Sonderpreis für junge Architekten" bis zum Alter von 40 Jahren (für 2000: nach dem 31.12.59 geboren) ausgelobt, Anerkennungen können zuerkannt werden.

Teilnahmeberechtigung

Der Auslobungsbereich umfasst das Gebiet von Rheinland-Pfalz. Die eingereichten Unterlagen können sich daher nur auf solche Objekte erstrecken, die auf dem Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz seit dem 1. Janaur 1997 errichtet und fertiggestellt wurden. Teilnahmeberechtigt sind freischaffende Architekten/Innenarchitekten/Landschaftsarchitekten/Stadtplaner sowie in einem privaten oder in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehende Architekten/Innenarchitekten/Landschaftsarchitekten und Stadtplaner der auf rheinland-pfälzischem Gebiet errichteten Objekte. Vorschläge können auch durch Dritte eingereicht werden.

Nicht teilnahmeberechtigte Personen und Projekte

Nicht teilnahmeberechtigt sind Objekte, die 1998 bereits zum Wettbewerb "Architekturpreis Rheinland-Pfalz" gemeldet wurden. Weiterhin sind alle Mitglieder der Jury deren Partner, angestellte oder freie Mitarbeiter sowie Verwandte, Ehegatten und Lebensgefährten nicht teilnahmebrechtigt.

Termine

Versand der Auslobung: November 2000
Einsendeschluss: 26. Januar 2001
Preisgericht: Anfang Februar 2001
Preisverleihung: Anfang Juni 2001
Wanderausstellung: Sommer/Herbst 2001

Ausloberin des "Architekturpreises Rheinland-Pfalz" ist die:

Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Stichwort "Architekturpreis Rheinland-Pfalz 2000/2001"
Hindenburgplatz 6, 55118 Mainz
Postfach 11 50, 55001 Mainz