Besonderheiten bei Maßnahmen im Gebäudebestand - Basiswissen

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Bauen im Bestand erfordert nicht nur die Beachtung der Neubauregeln, sondern darüber hinaus die verantwortungsvolle Einschätzung, ob diese anzuwenden sind - oder eben nicht. Das Seminar geht auf die Besonderheiten der zwischenzeitlich am meisten gestellten Bauaufgaben ein.

Seminar:
24514

Termin:
14. Mai 2024 09:00 Uhr - 17:00 Uhr

Referent:
Prof. Matthias Zöller, Dipl.-Ing., Architekt, ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden

Teilnehmergebühr:

80,- €

Veranstalter:
Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Hindenburgplatz 6 55118 Mainz

Die Seminarreihe „Basiswissen für Absolventen in der Praxis (AiP)“ richtet sich vorrangig an alle Hochschulabsolventen, die in absehbarer Zeit eine Eintragung in die Architektenliste beabsichtigen.

Planungen im Bestand sind die heute am häufigsten von Planern zu erbringende Aufgabenbereiche. Alle Werkleistungen, also auch Planungsleistungen, sind unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik zu erbringen. Geschuldet ist der Werkerfolg. Maßstab aller Leistungen ist die (subjektive) Bestellererwartung.    

So oder vergleichbar lassen sich die Grundsätze bei Neubaumaßnahmen zusammenfassen.

Wie verhält es sich aber bei Maßnahmen im Gebäudebestand? 

Kann eine Maßnahme im Bestand zu einem (subjektiv vom Auftraggeber zu erwartenden) Werkerfolg führen, wenn eine umfassende „Sanierung“ versprochen wurde, aber wesentliche Bestandteile weiter verwendet werden, deren Nutzungsdauer auch schon zu einem wesentlichen Teil abgelaufen sein können? Oder müssen alle Bauteile, die zum Zeitpunkt der Bauleistung noch nutzbar sind, ausgetauscht werden, wenn die weitere, zu erwartende Nutzungsdauer kürzer ist als die von Neubauteilen?           

Müssen alle Bauteile Qualitäten von neuen aufweisen, auch wenn sie aus einer Zeit stammen, in der solche Qualitäten noch nicht möglich waren, wie z.B. der Feuchteschutz von Böden und Wänden in Untergeschossen?

Diese Fragen sind von zentraler Bedeutung bei Maßnahmen im Gebäudebestand. Unklare oder lückenhafte Vereinbarungen zum Leistungssoll führen zu unterschiedlichen Auffassungen und damit zu Streit.

Bei fehlenden Voruntersuchungen des Bestands lassen sich Überraschungen während der Ausführung nicht vermeiden.

Bei Maßnahmen im Bestand steht häufig die gebrauchstaugliche Konstruktion im Vordergrund. Oft ist eine Anpassung oder auch ein bewusstes Abweichen von Regelwerken erforderlich, da Modernisierungen mit konsequenter Anwendung von Neubauregeln nicht selten aus finanziellen, situativen und/oder denkmalpflegerischen Gründen nicht möglich sind.

Themenbereich:
1.2 Ausschreibung / Vergabe / Abrechnung / Koordination (8 Stunden)

siehe Satzung "Grundsätze über Inhalt und Umfang der Fortbildungsmaßnahmen für Absolventen in der Praxis (AiP)" Mehr (PDF, 28 KB)

Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit 8 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude),  8 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) und 8 Unterrichtseinheiten (Energieaudit DIN 16247/Contracting (BAFA)) angerechnet.

Zur Information:
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