12. Dezember 2018

Zu Renten der Selbstständigen

V.l.n.r.: Frank Böhme, AK Rheinland-Pfalz, Hartmut Rüdiger, AK Niedersachsen und Robert Winzinger, ByAK
V.l.n.r.: Frank Böhme, AK Rheinland-Pfalz, Hartmut Rüdiger, AK Niedersachsen und Robert Winzinger, ByAK
Fotos (v.l.n.r.) Heike Rost, Mainz; Architektenkammer Niedersachsen; Ateliers Tino Heim, Flöha

Der Landesausschuss der Bayerischen Architektenversorgung hat in seiner letzten Sitzung am 16. Oktober 2018 die schrittweise Anpassung des Beitragssatzes für freischaffend tätige Mitglieder des Versorgungswerks an den Beitragssatz der Angestellten – analog zur gesetzlichen Rentenversicherung – beschlossen. Aktuell wird von Angestellten ein Beitragssatz in Höhe von 18,6 Prozent des Gehalts erhoben, von Selbstständigen in Bayern, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen nur 15 Prozent des Gewinns. Die meisten Versorgungswerke haben für alle Mitglieder den gleichen, nämlich den Beitragssatz wie er in der gesetzlichen Rentenversicherung gilt. Der Unterschied der Beitragshöhe bewirkt, dass bei gleichem Einkommen die Rentenanwartschaft eines Selbstständigen bis zu 20 Prozent geringer ausfallen kann als die eines Angestellten. Um Versorgungslücken im Alter vorzubeugen und auch um kein falsches Sicherheitsverständnis auszulösen wird der Beitrag ab 2019 jährlich schrittweise angehoben. DABregional hat dazu dem Vorsitzenden des Landesausschusses, Robert Winzinger (Bayern), sowie dem Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses – hier werden die Entscheidungen des Landesausschusses vorbereitet – Hartmut Rüdiger (Niedersachsen) und Frank Böhme (Rheinland-Pfalz) einige Fragen gestellt.

 

Ab dem 1. Januar 2019 werden die Beitragssätze für selbständig tätige Mitglieder der Bayerischen Architektenversorgung schrittweise angepasst. Auf welche Veränderungen müssen sich die selbständigen Mitglieder einstellen?

Winzinger: Bislang zahlten freischaffend tätige Mitglieder der Architektenversorgung einen monatlichen Beitragssatz in Höhe von 15 % ihres Gewinns, maximal das 1,125-fache des Beitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung in das Versorgungswerk ein. Zum 1. Januar 2019 wurde dieser Beitragssatz auf 15,5 % angehoben. Bis zum Jahr 2025 wird es jetzt jährlich eine Erhöhung um 0,5 % geben – bis der Beitragssatz identisch mit dem der DeutschenRentenversicherung Bund (derzeit: 18,6 %) ist.

Wie sehen die Beitragszahlungen in anderen Versorgungswerken von Freiberuflern aus?

Rüdiger: Vergleiche mit anderen berufsständischen Versorgungswerken zeigen, dass beispielsweise die meisten freiberuflichen Rechtsanwälte, Apotheker, Steuerberater und Ingenieure bereits heute mit 18,6 % den gleichen Anteil einzahlen, wie die Angestellten. Das Wissen, dass die Bezüge aus dem Versorgungswerk für Angestellte und für Selbstständige gleichermaßen die wesentliche Basis ihrer Altersversorgung ist, hat zu dieser Angleichung der Beitrage der verschiedenen Berufsgruppen in den anderen Versorgungswerken geführt

Warum haben sich die Vertreter des Berufsstandes für einen verpflichtenden Beitragsanstieg für Freiberufler entschieden?

Böhme: Ein Vergleich der Bruttoversorgungsgrade der Angestellten und der Freischaffenden hat ergeben, dass es um die Altersversorgung der Freischaffenden deutlich schlechter bestellt ist als um die der Angestellten. Die durchschnittlichen Beitragszahlungen der Selbstständigen waren wesentlich geringer als die der Angestellten mit der Folge, dass auch die Versorgungsbezüge deutlich geringer ausfallen. Hier gilt es, Verantwortung zu übernehmen und Versorgungslücken bei freischaffenden Kolleginnen und Kollegen entgegenzuwirken.

Könnte es nicht sein, dass die Freiberufler ihre Altersversorgung über andere Wege, zum Beispiel durch die Vermietung eigener Immobilien, absichern?

Winzinger: Bei einem Teil der freiberuflichen Kolleginnen und Kollegen ist das ganz sicher der Fall, aber eben leider nicht bei allen. Der Anstieg der zu unterstützenden Fälle, z. B. durch das Fürsorgewerk der Bayerischen Architektenkammer, zeigt, dass davon nicht grundsätzlich ausgegangen werden kann. Insofern soll langfristig durch höhere Einzahlungen in das Versorgungswerk von Anfang an vor Versorgungslücken geschützt werden.

Kann die Anhebung der Beitragszahlung bei jungen Mitgliedern, die gerade ihr Büro aufbauen, oder bei Mitgliedern mit geringen Umsätzen, zu einer schwierigen Mehrbelastung führen?

Rüdiger: Grundsätzlich steht die Altersversorgung immer in Konkurrenz zu aktuellen Bedürfnissen. Aber gerade in jungen Jahren sind konstante und möglichst hohe Einzahlungen besonders sinnvoll, da diese die höchsten Verrentungssätze erzielen. Für die älteren Freiberufler hat die Anhebung der Beitragssätze deutlich geringere Effekte auf ihre Versorgung, wirkt sich aber auch bei ihnen noch positiv aus. Und mit der schrittweisen Anhebung soll eine möglichst problemlose, für alle Betroffenen tragbare Einführung des erhöhten Beitragssatzes erreicht werden.

Erwarten Sie kritische Rückmeldungen der Beitragszahler?

Böhme: Die Mitglieder des Landesausschusses haben sich die Entscheidung nicht leicht gemacht und intensiv über Anlass, Notwendigkeit und Wirkung diskutiert. Ich habe dazu auch viele Gespräche mit Kolleginnen und Kollegen geführt. Das abschließende Votum war eindeutig: Die mit der erhöhten Beitragszahlung verbundene verbesserte Altersversorgung stößt auf breite Zustimmung.

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