28. März 2007

Voller Erfolg für den ersten Sachverständigentag Südwest

Am Freitag, den 23. März 2007 fand im Tagungszentrum Erbacher Hof in Mainz der erste Sachverständigentag Südwest statt.

Mehr als 80 interessierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer, größtenteils bereits öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, haben sich beim gemeinsamen Sachverständigentag der Architekten- und Ingenieurkammern aus Rheinland-Pfalz, Hessen und dem Saarland am 23.03.2007 im Erbacher Hof in Mainz über aktuelle Problemstellungen innerhalb der Tätigkeit der ö.b.u.v. Sachverständigen informiert. Franz R.M. Kurz, Vorsitzender des Sachverständigenausschusses der Architektenkammer Rheinland-Pfalz sowie des Informations- und Erfahrungsaustauschs Architekten-Sachverständige der Länderkammern moderierte die Veranstaltung.

Stefan Musil, Präsident der Architektenkammer Rheinland-Pfalz, begrüßte die Teilnehmer der nachmittäglichen Veranstaltung, die der rheinland-pfälzische Justizminister, Dr. Heinz Georg Bamberger mit einem einführenden Statement zur Rolle des Sachverständigen bei der Rechtsfindung eröffnete. Weitere renommierte Referenten aus den Kreisen der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, der Architekten sowie des Rechts setzten den Vortragsreigen mit Referaten zu aktuellen Themen fort.

So referierte der Vorsitzende Richter am Landgericht Mainz, Paul Blaschke, zur Novelle der JVEG. Valentin Fett, Justitiar der Architektenkammer Rheinland-Pfalz, informierte die Teilnehmer zur Haftung der Sachverständigen. So beschränkt sich die Haftung des privat beauftragten öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen nicht nur auf sein Verhältnis zum unmittelbaren Auftraggeber. Der Sachverständige ist im Einzelfall auch Dritten gegenüber für die inhaltliche Richtigkeit seines Sachverständigengutachtens verantwortlich. Dies gilt auch dann, wenn zwischen diesem Dritten und dem Sachverständigen überhaupt keine Vertragsbeziehungen bestehen, ja selbst dann, wenn dieser Dritte persönlich nicht einmal dem Sachverständigen bekannt ist.

Weiteres aktuelles Thema der Veranstaltung war die Auswirkung der Energieeinsparverordnung (EnEV)auf die Immobilienwertermittlung, mit welchem sich Herr Architekt Dipl.-Ing. Kurt Assion, Neunkirchen in seinem Vortrag umfassend auseinandersetzte. Herr Architekt Dipl.-Ing. Stefan Horschler, Hannover informierte eingehend über die Schimmelbildung in Wohnungen auch als Einfluß der EnEV. Neben seiner Moderation referierte Architekt Franz R.M. Kurz mit seinem abschließenden Vortrag zum Thema "Trotz Mangelfreiheit im Wert gemindert". Im Anschluß an die Fachreferate vertiefte das Plenum die Inhalte in einer Podiumsdiskussion mit den Referenten - ein Angebot, von welchem die Teilnehmer rege Gebrauch machten.

Mit dem Schlußwort des Präsidenten der Ingenieurkammer, Dr.-Ing. Hubert Verheyen, und seinem Ausblick auf eine nächste Fachveranstaltung wurde der offizielle Teil der Veranstaltung beendet. Das anschließende get together mit Imbiß wurde seitens der Teilnehmer gerne zur weiteren Vertiefung der Themen und Kontaktpflege genutzt.