14. Mai 2018

Trennung von Planung und Ausführung

Porträt Joachim Rind
Joachim Rind
Foto: Heike Rost, Mainz

Vorstandsmitglied Joachim Rind geht der Frage nach, ob wir unser bisheriges Berufsbild auch in Zukunft erhalten können.

Den Einfamilienhausbau haben wir Architekten bereits in spürbarem Umfang den Bauträgern und Fertighausanbietern überlassen. Ihr Anteil liegt in einigen Bundesländern bei bis zu 30 Prozent (www.statista.de). Auch Modulbauten und Containerlösungen im Krankenhaus-, Kita- und Schulbau erfreuen sich großer Beliebtheit.

Hebelt BIM die Trennung von Planung und Ausführung weiter aus?

Serielle Produktionen bieten sowohl für private als auch für öffentliche Bauherren den Vorteil rascher und unkomplizierter Lösungen, verbunden mit einer vermeintlich hohen Kosten- und Terminsicherheit. Aber sind Serienbauten tatsächlich günstiger? Oder spart sich der Bauherr nur die intensive Auseinandersetzung mit den Inhalten und Zielen seiner eigenen Maßnahme?

Wie steht es bei der höchstöffentlichen Bauaufgabe im Umgang mit großflächigen Stadtentwicklungsgebieten, beispielsweise bei der Umwandlung von Konversionsflächen? Hier ist es mittlerweile gängige Praxis, die hoheitlichen Planungs- und Entwicklungsaufgaben aufzugeben und durch einen Abverkauf der Flächen an Höchstpreis bietende Bauträger mit schlüsselfertigen Planungs- und Baulösungen zu ersetzen.

Welche Auswirkungen auf unser Berufsbild haben zudem die zunehmenden digitalen Bearbeitungsprozesse (BIM-Methodik), deren rechtliche Rahmenbedingungen genauso komplex zu sein scheinen, wie die Bearbeitungsstrukturen selbst, und die in unzähligen Gremien zwischen Juristen, der Bauwirtschaft, Vertretern der Architekten- und Ingenieurkammern, Politikern und den Europäischen Gesetzgebern ausgelotet und festgelegt werden müssen? Hierzu heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der deutschen, österreichischen und schweizer Ingenieur- und Architektenkammern: „Die Trennung von Planung und Ausführung ist das Grundprinzip der Planungsstruktur vor allem im deutschsprachigen Raum. Sie darf durch den Einsatz der BIM-Methodik nicht ausgehebelt werden.“

Tatsächlich sind Tendenzen einer Abkehr vom Grundsatz mittelstandsfreundlicher Vergaben deutlich spürbar, etwa wenn ein führender Fachanwalt für Vergaberecht fordert, dass die Vergabe von öffentlichen Planungsleistungen, bei denen der Einsatz von BIM gefordert wird, ohne Einschränkungen an Generalplaner bzw. Generalunternehmer zulässig sein soll.

Lässt sich angesichts dieser Entwicklungen unser bisheriges Berufsbild überhaupt sichern? Eines ist klar: Der stetige Wandel unserer Planungskultur war und ist unabdingbar. Wichtig dabei ist, die Entwicklungsprozesse aktiv zu begleiten und neben der Sicherung der künftigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unseres Berufsstands die Qualitätssicherung der Architektur nicht aus dem Auge zu verlieren.

 

Archivbeitrag vom 14. Mai 2018